Kurznachrichten

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BZÄK unterzeichnet Verbände-Appell
„Ernährungswende jetzt anpacken!“

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich dem Appell #ErnährungswendeAnpacken! angeschlossen. Unter dem Appell haben sich derzeit mehr als 15 Partner, Dachorganisationen, Verbände und Fachgesellschaften aus Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Umwelt zusammengefunden, die die Bundesregierung unter anderem zur Einrichtung einer „Zukunftskommission Ernährung“ auffordern.

Deren Ergebnis soll als Basis für eine Ernährungsstrategie dienen. Denn Deutschlands derzeitiges Ernährungssystem ist ungesund, unsozial, klima- und umweltschädlich.

Die Bundeszahnärztekammer setzt sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein, da eine unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum auf Dauer sowohl der Mundgesundheit als auch der Allgemeingesundheit schaden. Die BZÄK trägt daher seit Anfang Dezember den Appell des Bündnisses mit: Ernährungswende anpacken – aber richtig!

 

Nachweisfrist für Masern-Schutzimpfung verlängert

Das Masernschutzgesetz verpflichtet Praxispersonal zum Nachweis von Impfschutz oder Immunität. Für bereits Beschäftigte galt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember, die nun bis Ende Juli 2022 verlängert wurde.

Die neue Frist gilt nur für Beschäftigte, die bereits vor dem 1. März 2020 in der Praxis tätig waren. Neuanstellungen müssen den Nachweis vor Aufnahme der Tätigkeit erbringen.

Mit der Verlängerung soll vor dem Hintergrund der Pandemie mehr Zeit zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes eingeräumt werden. Die Nachweispflicht gilt nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.

 

Berufsverbände fordern Achtung und staatliche Anerkennung für alle im Gesundheitswesen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und viele Fachverbände unterstützen die Aktion des Verbands medizinischer Fachberufe, sich für die öffentliche und auch finanzielle Wertschätzung des außerordentlichen Engagements aller Praxisangestellten in der Pandemie einzusetzen.

Sechs von sieben Corona-Patienten wurden in Deutschland durch Niedergelassene behandelt. Zum täglichen Engagement der Praxisteams kommen seit gut zwei Jahren viele außerplanmäßige Aufgaben und zusätzliche Patientenfragen hinzu – der Mehraufwand in Arzt- und Zahnarztpraxen ist immens.

Unmut der Patientinnen und Patienten über nicht realisierbare Terminwünsche, Impfstoffmangel, Maskenpflicht, Änderungen in der Impf- und Teststrategie oder die Pandemie im Allgemeinen landen zudem oft am Empfangstresen.

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz: „Der Druck in den Praxen hat sich seit Beginn der Pandemie drastisch erhöht. Unsere Fachangestellten sind zur Zeit Telefonhotline, Hygieneprofis, Seelsorgerinnen, Corona-Erklärerinnen – manchmal leider sogar Opfer von verbalen oder gar körperlichen Übergriffen. Sie leisten unfassbar viel – und das gehört natürlich auch staatlich anerkannt. Alle Praxisangestellten selbstverständlich ebenfalls mit einem staatlichen Bonus zu unterstützen, wäre ein Zeichen der Wertschätzung der Politik für die, die die Versorgung aufrechterhalten.“

 

5,2 Prozent Fachzahnärzte KFO

3.752 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie waren per 31. Dezember 2020 in Deutschland tätig.

Das entspricht knapp 5,2 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft. Diese Weiterbildung absolvieren etwas mehr Frauen als Männer: 56,3 Prozent der kieferorthopädisch tätigen Personen sind weiblich.


Aus dem Magazin:

Honorarfalle OP-Set
Das Nachbesserungsrecht des Zahnarztes bei Zahnersatz
Telemedizinische Leistungen
Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte
Kardiologie
Die Abrechnung der Hornhaut-Tomographie in der Augenheilkunde

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