Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte

Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer empfiehlt, basierend auf einem Vorstandsbeschluss vom 30.11.2021, für die Erst- bzw. Folgebefüllung/en elektronischer Patienten- oder Gesundheitsakten folgende analogen Abrechnungen gem. der GOÄ:

Analog GOÄ-Nr. 75
(1,0 = 7,58 € / 2,3 = 17,43 € / 3,5 = 26,52 €)
„Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten“

Analog GOÄ-Nr. 70
(1,0 = 2,33 € / 2,3 = 5,36 € / 3,5 = 8,16 €)
„Weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten“

Abrechnungs-Tipp:
Bei besonders umfangreichen Patienten- bzw. Gesundheitsakten kann der damit
verbundene zeitliche Mehraufwand ggf. über die Wahl eines erhöhten Abrechnungsfaktors und unter Angabe einer entsprechenden Begründung in der Rechnung berücksichtigt werden.


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Fotos und Illustrationen:

Shutterstock.com: LanKS, ollyy, insta_photos, kalewa, Aozora21; pvs Reiss; N. Ernst.; Ärzte ohne Grenzen.

 

Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, sf Sabine Finkmann, svg Sabine von Goedecke, esc Erika Schroeter, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy

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