GOÄ-Nr. 34 bei COVID-Erkrankung und Long-/Post-COVID

GOÄ-Nr. 34 bei COVID-Erkrankung und Long-/Post-COVID

Bei länger dauernden Erörterungen im Zusammenhang mit einer neu festgestellten, akuten COVID-Erkrankung mit schwerem Verlauf oder bei Feststellung einer Long-/PostCOVID-Erkrankung, sollte bei der Abrechnung ggf. an die GOÄ-Nr. 34 gedacht werden.

GOÄ-Nr. 34 (1,0 = 17,49 € / 2,3 = 40,22 € / 3,5 = 61,20 €) – Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugsperson(en).

Derzeit existiert noch keine einheitliche Definition der Long-/Post-COVID-Erkrankung. Die Patienten leiden an unterschiedlichen anhaltenden und z. T. schweren Symptomen nach einer durchgemachten Infektion mit COVID-19; angefangen bei chronischer Müdigkeit, über Depressionen und kognitiven Einschränkungen, bis hin zu Organschäden z. B. an Lunge oder Herz.

Unzweifelhaft handelt es sich hierbei um nachhaltig lebensverändernde Folgeerkrankungen. Zutreffend für die Abrechnung einer Erörterung im Zusammenhang mit diesen Erkrankungen ist daher die GOÄ-Nr. 34, wenn das Gespräch mindestens 20 Minuten gedauert hat.

Wie die Kostenerstatter mit der Anerkennung der Leistung umgehen werden, bleibt abzuwarten.


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