Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung

Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung

Seit Beschluss über die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Veröffentlichung der entsprechenden BEMA-Ziffern ist die Frage der Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie Gegenstand einer fachlichen und standespolitischen Diskussion. Detailfragen der Delegationsfähigkeit werden von Fachverbänden der (zahn)-medizinischen Fachangestellten, Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in Teilen unterschiedlich bewertet und dargestellt.

Um eine einheitliche Umsetzung in der Praxis zu gewährleisten, geben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) nun in einem gemeinsamen Positionspapier einen Überblick zu den Voraussetzungen der Delegation zahnärztlicher Leistungen allgemein und stellen den Rahmen dar, in dem eine Delegation der AIT in der Zahnarztpraxis möglich ist und wann eine Delegationsentscheidung zurückgenommen werden muss oder ausgeschlossen ist.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme schaffen die zahnärztlichen Standesorganisationen gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften Klarheit in dieser für die zahnärztliche Praxis wichtigen Frage. Das ist ein gutes Signal und unterstreicht die Einigkeit des Berufsstands.“ Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: „Ob und inwieweit die AIT in der Praxis an entsprechend qualifiziertes Prophylaxepersonal delegiert werden kann, muss die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt in jedem Patientenfall individuell entscheiden. Das gemeinsame Positionspapier benennt die zu beachtenden Kriterien und gibt damit eine wertvolle Hilfestellung.“

Prof. Dr. Roland Frankenberger, Präsident der DGZMK: „Das gemeinsame Positionspapier zur Delegation der AIT ist aus wissenschaftlicher Sicht gut und wichtig, da der Delegationsrahmen anhand klarer Leitplanken definiert sein muss. Ich hoffe und wünsche mir, dass die große Krankheitslast der Parodontitis dadurch wirksam bekämpft werden kann.“

Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO: „Der Erfolg der neuen PAR-Behandlungsstrecke wird auch davon abhängen, ob und wie wir unsere Mitarbeiter bestmöglich qualifizieren und bei der Therapie und Prophylaxe von Parodontitis verantwortungsvoll einbinden können. Dabei ist das Thema Delegation ein wichtiger Punkt, der seit dem Inkrafttreten der Behandlungsrichtlinie kontrovers diskutiert wurde. Das gemeinsame Positionspapier zeigt klar die Möglichkeiten und Grenzen dafür auf.“

Die gemeinsame Stellungnahme ist auf den jeweiligen Internetseiten der vier Organisationen veröffentlicht.

33,8 Kilogramm Zucker

Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner Deutschlands konsumierte durchschnittlich 33,8 kg Zucker im Geschäftsjahr 2019/20. Auch wenn der Zuckerkonsum gegenüber 2000/01 um 1,5 kg pro Kopf zurückgegangen ist, ist er immer noch viel zu hoch.

BZÄK unterzeichnet Verbände-Appell „Ernährungswende jetzt anpacken!“
Unter dem Appell haben sich derzeit mehr als 15 Partner, Dachorganisationen, Verbände und Fachgesellschaften aus Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Umwelt zusammengefunden, die die Bundesregierung unter anderem zur Einrichtung einer „Zukunftskommission Ernährung“ auffordern. Deren Ergebnis soll als Basis für eine Ernährungsstrategie dienen. Denn Deutschlands derzeitiges Ernährungssystem ist ungesund, unsozial, klima- und umweltschädlich.
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich seit Jahren für eine gesunde Ernährung ein, da eine unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum auf Dauer sowohl der Mundgesundheit als auch der Allgemeingesundheit schaden. Die BZÄK trägt daher seit Anfang Dezember den Appell des Bündnisses mit:

Ernährungswende anpacken – aber richtig
Quelle: Statistisches Jahrbuch der BZÄK / Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Klartext 12/21


Aus dem Magazin:

Mehrkosten bei endodontischer Therapie?
Ärztliche Kurz-Bescheinigungen korrekt abrechnen
GOÄ-Nr. 34 bei COVID-Erkrankung und Long-/Post-COVID
Neuerungen in der dermatologischen Abrechnung
DiGA – die Verordnung und Abrechnung von digitalen Gesundheitsanwendungen
Die Behandlung von Patienten aus dem Ausland

Kundenmagazin up date 01/2022


up date kostenlos bestellen

Redaktionsadresse:

newsletter@pvs-reiss.de

Wir freuen uns über Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

 

Fotos und Illustrationen:

Shutterstock.com: Microgen, PopTika, Microgen, Try_my_best, comussu, ollyy; DAISY; Deike/Pietrzak; Freepik: freepik, prostooleh, fabrikasimf; pvs Reiss; N. Ernst.; Lachfalten e.V..

 

Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, sf Sabine Finkmann, svg Sabine von Goedecke, esc Erika Schroeter, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy.

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt