Dental Talk: Sie fragen und wir antworten!

Dental Talk: Sie fragen und wir antworten!

Darf man die GOZ 5170 mehrfach berechnen?
Ja, die Leistung kann ggf. mehrfach anfallen und daher je notwendiger Abformung berechnet werden, z.B. zur Qualitätssicherung.

Wie wird die intraligamentäre Anästhesie abgerechnet?
Bema: Nr. 40 einmal je Zahn
GOZ: Nr. 0090 mit entsprechendem Begründungshinweis auch mehrfach pro Zahn und Sitzung.

Muss für den dentinadhäsiven Aufbau die GOZ 2180 und GOZ 2197 in Ansatz gebracht werden?
Nein, die Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist in der GOZ nicht beschrieben und kann deshalb gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden.

Kann das Entfernen einer frakturierten Zahnwand berechnet werden?
Ja, mit der GOÄ-Nr. Ä2009 oder Ä2010 ohne anschließende Restauration. Mit anschließender Restauration (Füllung) des Zahnes ist die Entfernung einer abgebrochenen/frakturierten Zahnwand Leistungsbestandteil der Restauration.

Ist es möglich die GOZ 3300 neben der GOZ 3290 abzurechnen?
Ja, erfolgt nach einer Wundkontrolle GOZ 3290 eine weitere selbstständige Leistung, wie z. B. Reinigung der Wunde, Nahtentfernung, kann die GOZ 3300 zusätzlich berechnet werden, auch wenn beide Maßnahmen im selben Wundgebiet erbracht wurden.

Darf der Leistungstext einer Gebührennummer individuell gekürzt werden?
Nein, es dürfen nur Abkürzungen der einzelnen Wörter benutzt werden, der Originaltext muss erhalten bleiben.

Kann die Glattflächenversiegelung analog berechnet werden?
Nein, die Glattflächenversiegelung ist Leistungsinhalt der GOZ 2000.

Löst eine Abdrucknahme mit Prothese die GOZ 5180/5190 aus?
Ja, wird im Zusammenhang mit Unterfütterungsmaßnahmen die vorhandene Prothese zu einem individuellen Löffel umgestaltet (z. B. durch Rand- oder Basiskürzung/-veränderung) und damit eine funktionelle Abformung vorgenommen.


Aus dem Magazin:

Kathrin Reischmann: Unser Mädel mit der Glücksmütze
Die Zukunft der Zahnheilkunde ist digital
„Einmalige Verwendbarkeit“ von Wurzelkanalinstrumenten
Yes, we speak GOÄnglisch
Sonderfall: Die Abrechnung der Implantat-Ohr-Akupunktur
Kein Zahlungsanspruch ohne Unterschrift – oder doch?
Nachgefragt: Das Verhältnis von Zahnarzt zu Dentallabor im Lichte des neuen Antikorruptionsgesetzes
PKW – Die reale Nettobelastung

Kundenmagazin up date 03/2017


up date kostenlos bestellen

Redaktionsadresse: 

newsletter@pvs-reiss.de

Wir freuen uns über Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

 

Fotos:

PVS Reiss GmbH, U. Sommer, N. Ernst, M. Lay, A. Thüne, K. Reischmann, Fotolia: Trueffelpix, Shutterstock: Edwardolive, comussu, Pixabay: Stux.

 

Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

db Daniel Bolte, df Dieter Faller, kf Kim-Victoria Friese, dh Doreen Hempel, sm Sabine Müller, ap Alexandra Pedersen, ssch Saskia Schaller, svon Sabine von Goedecke, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier.

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt