Abrechnung von Allergietests – Endlich wissen wie es geht!

Abrechnung von Allergietests – Endlich wissen wie es geht!

Einschränkung auf den Behandlungsfall
Epikutan- und Pricktests unterliegen in der GOÄ einer auf den Behandlungsfall bezogenen Abrechnungseinschränkung. So steht die GOÄ-Nr. 380 für die Abrechnung vom 1. bis zum 30. Epikutantest je Test und Behandlungsfall zur Verfügung. Weitere Epikutantests im selben Behandlungsfall werden mit der GOÄ-Nr. 381 (31. bis 50. Test, je Test) bzw. mit der GOÄ-Nr. 382 (51. bis 100. Test, je Test) abgerechnet.

Für die Abrechnung der Pricktests sind ähnliche Regelungen vorgesehen. So wird die GOÄ-Nr. 385 für den 1. bis 20., die GOÄ-Nr. 386 für den 21. bis 40. und die GOÄ-Nr. 387 für den 41. bis 80. Test, je Test in Ansatz gebracht. Es gilt, wie bei den Epikutantests, die Einschränkung auf denselben Behandlungsfall.

Zu beachten ist, dass die jeweilige GOÄ-Nummer durch den Zusatz „je Test“ in den Leistungslegenden 1x je einzelnem Test abgerechnet werden kann.

Beispiel: Es wurden an einem Tag 15 Pricktests durchgeführt.
GOÄ-Nr. 385 x 15

Mehr als 80 Pricktests werden im Behandlungsfall nicht vergütet! Bei den Epikutantests liegt die Obergrenze im Behandlungsfall bei 100 Tests.

Behalten Sie den Überblick
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Anhand der nachfolgenden Abrechnungsbeispiele wird veranschaulicht, wie sich diese einschränkende GOÄ-Bestimmung auf die Abrechnung der Allergie-Tests auswirkt.

1. Beispiel Prick-Tests:
07.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 385 x 20
11.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 386 x 20
14.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 387 x 20
18.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 387 x 20
23.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: > 80 Tests sind nicht berechnungsfähig!

Weitere Pricktests wären erst wieder im neuen Behandlungsfall (ab dem 08.02.2019) berechnungsfähig gewesen.

2. Beispiel Prick-Tests:
07.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 385 x 20
11.01.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 386 x 20
08.02.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 385 x 20
14.02.2019 20 Prick-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 386 x 20

Am 08.02.2019 liegt ein neuer Behandlungsfall vor, so dass wieder mit der Abrechnung der GOÄ-Nr. 385 begonnen wird und nicht mit der Abrechnung der niedriger bewerteten GOÄ-Nr. 387.

1. Beispiel Epikutan-Tests:
07.01.2019 15 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 380 x 15
11.01.2019 15 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 380 x 15
14.01.2019 20 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 381 x 20
18.01.2019 25 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 382 x 25
23.01.2019 25 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 382 x 25
31.01.2019 15 Epikutan -Tests durchgeführt: > 100 Tests sind nicht berechnungsfähig!

Weitere Epikutantests wären erst wieder im neuen Behandlungsfall (ab dem 08.02.2019) berechnungsfähig gewesen.

2. Beispiel Epikutan-Tests:
07.01.2019 15 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 380 x 15
11.01.2019 15 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 380 x 15
14.01.2019 20 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 381 x 20
08.02.2019 25 Epikutan-Tests durchgeführt: GOÄ-Nr. 380 x 25

Am 08.02.2019 liegt ein neuer Behandlungsfall vor, so dass wieder mit der Abrechnung der GOÄ-Nr. 380 begonnen wird und nicht mit der Abrechnung der niedriger bewerteten GOÄ-Nr. 382 fortgefahren werden
muss.

Abrechnung von Materialkosten
Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen vor Abschnitt C V. GOÄ – Impfungen und Testungen 4., sind mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 die Kosten abgegolten.

Nachbeobachtung nicht berechnungsfähig
Ist nach der Testung eine Nachbeobachtung des Patienten erforderlich, so kann auch diese nicht gesondert berechnet werden, da sie in den Leistungsansätzen enthalten ist (Allg. Best. GOÄ C V. 2.).


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