Die Leistungen der GOÄ werden nach ärztlichen, technischen und Laborleistungen unterschieden. Diese Unterschiede erkennt der Rechnungsempfänger anhand der sogenannten Faktoren. Ärztliche Leistungen werden im Regelfall mit Faktor 2,3, technische Leistungen mit Faktor 1,8 und Laborleistungen mit Faktor 1,15 berechnet. Die Faktoren dürfen den Faktor von 1,0 nicht unter- und einen Maximalfaktor von 3,5 nicht überschreiten. […]