News

Honorarvereinbarung nach §2 der GOÄ

Artikel vom 19.02.2023

Die GOÄ legt die Höhe der Vergütung für ärztliche Leistungen fest und bietet somit sowohl für Ärzte als auch für Patienten Klarheit und Transparenz. Eine Honorarvereinbarung nach der GOÄ beinhaltet die genaue Festlegung der Kosten für die ärztlichen Leistungen, die ein Patient in Rechnung gestellt bekommt. Dies beinhaltet auch die Kosten für Untersuchungen, Diagnostik und Therapie.

Insgesamt ist eine Honorarvereinbarung nach der GOÄ ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patienten. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine klare Vereinbarung treffen, um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Laut §2 der GOÄ kann durch Vereinbarungen eine abweichende Gebührenhöhe in Form von Faktorsteigerung festgelegt werden. Diese Vereinbarung muss nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringen der Leistung schriftlich festgehalten werden.

 

Eine Honorarvereinbarung muss dem Patienten in Kopie ausgehändigt werden und folgende Punkte enthalten:

  • GOÄ Ziffer mit Leistungstext
  • Steigerungssatz für jede Leistung
  • Betrag
  • Eine Information, dass eine Vergütung durch die Erstattungsstelle möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährt ist.

 

Nicht erlaubt sind bei Honorarvereinbarungen:

  • Pauschalen über eine bestimmte Summe
  • Abweichung von Punktzahl oder Punktwert
  • Leistungen aus den Abschnitten A (Gebühren in besonderen Fällen), E (Physikalisch-medizinische Leistungen), M (Laborleistungen) und O (Strahlendiagnostik/-therapie)
  • bei Notfällen oder akuter Schmerzbehandlung
  • bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Aktuelle News

Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

» News lesen

Pflegesachleistungen und neue Pflegegrade ab 2024: Alles, was Sie wissen müssen

10.01.2024
Neue Pflegegrade ab 01. Januar 2024 bei Pflegesachleistungen. Alles was Sie hierzu wissen müssen in unserem neuen Artikel hier.

» News lesen

Verstärkung für die Geschäftsführung der PVS Reiss GmbH

05.07.2023
Robert Fricke wurde am 01. Juli 2023 offiziell zum Geschäftsführer der PVS Reiss GmbH bestellt.

» News lesen

Kostenvoranschlag SGB XI - Alles was Sie wissen müssen

24.05.2023

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt