Neuerungen in der UV-GOÄ

Neuerungen in der UV-GOÄ

Zum 1. Januar 2020 hat es wieder umfangreiche Veränderungen in der UV-GOÄ gegeben. Damit ist die erst kürzlich neu erschienene 46. Auflage der UV-GOÄ 2019 schon wieder ergänzungs- bzw. überarbeitungswürdig. Wir empfehlen, die nachfolgend beschriebenen Änderungen in Ihren UV-GOÄ-Büchern zu ergänzen, damit Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben, um bis zur nächsten Neuerscheinung damit arbeiten zu können.

Vordrucke

Neue UV-GOÄ-Nr. 116 – Vordruck F 3110 Belastungserprobung einschließlich Anlage F 3112 Arbeitsplatzbeschreibung
Die Gebühr für die neu in die UV-GOÄ aufgenommene Abrechnungsnummer beträgt 18,49 Euro.
An dieser Stelle bestand bis zum 31.12.2019 eine Regelungslücke. Die DGUV hatte bis zu der Neuregelung für die Abrechnung dieser Leistung die UV-GOÄ-Nr. 117 empfohlen.

Fachgruppe Chirurgie im Teil L. VI.
„Frakturbehandlung“

UV-GOÄ-Nr. 2339 – Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
Die UV-GOÄ-Nr. 2339 ist seit dem 01. Januar auch bei der Behandlung von knöchernen Strecksehnenausrissen am Fingerendglied berechnungsfähig. Insofern wurde die Leistungslegende wie folgt ergänzt:
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen oder des knöchernen Strecksehnenausrisses am Endglied der Finger mit Osteosynthese-

Fachgruppe Dermatologie

UV-GOÄ-Nr. 753 – Medikamentöse Behandlung aktinischer Keratosen 
In der Leistungslegende wurde der Text wie folgt geändert:
Medikamentöse Behandlung aktinischer Keratosen in einem Behandlungsareal von bis zu 100 cm2 inklusive, Aufklärung und Beratung; Erstellung eines Behandlungsplans, Rezeptur eines für die Behandlung aktinischer Keratosen zugelassenen selbstapplizierbaren Flächentherapeutikums und Dokumentation, ggf. vorbereitende Maßnahmen. Das Auftragen von Fertigarzneimitteln kann nicht abgerechnet werden.
Das Wort „inklusive“ ersetzt „in einem Behandlungsareal von bis zu 100 cm2“.

Fachgruppe Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

UV-GOÄ-Nr. 800 – Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes
Bei der UV-GOÄ-Nr. 800 wurden die Gebühren für die Allgemeine Heilbehandlung von bisher 15,43 Euro auf 16,61 Euro erhöht; für die Besondere Heilbehandlung gilt eine Erhöhung von bisher 19,19 Euro auf nunmehr 20,66 Euro.

Die Abrechnung der UV-GOÄ-Nr. 800 war bislang nur Nervenärzten, Neurologen und Neurochirurgen erlaubt. Zum 01.01.2020 dürfen auch Neuropädiater diese Leistung abrechnen.

UV-GOÄ-Nr. 826 – Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung – gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung

Eine Abrechnungskombination mit der UV-GOÄ-Nr. 6 (Umfassende Untersuchung verbunden mit nach Umfang und Zeit besonderem differenzialdiagnostischen Aufwand und/oder Beteiligung mehrerer Organe einschl. Klärung oder Überprüfung des Zusammenhangs mit der Berufstätigkeit sowie der notwendigen Beratung) ist definitiv ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang war es bundesweit in der Vergangenheit immer wieder zu Anfragen an die Clearingstelle gekommen. Hiermit wurde nun klargestellt, dass die gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung entweder im Rahmen einer Umfassenden Untersuchung im Sinne der UV-GOÄ-Nr. 6 mit der dafür zugrunde liegenden Gebühr abgegolten ist oder, im Falle einer eigenständigen Leistungserbringung, mit der UV-GOÄ-Nr. 826 abgerechnet werden kann.

Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung

Neue Nr. P 33 – Erstellung einer biographischen Anamnese unter Einbeziehung der erhobenen Daten
Einmal im Behandlungsfall berechenbar. Gebühr: 75,00 Euro

Dieser Beschluss der ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger steht vorbehaltlich der Zustimmung des GFK-Ausschusses Rehabilitation bei der DGUV.


Aus dem Magazin:

Regelversorgung, gleichartig oder andersartig? Teil 1: Teleskopierende Prothesen im Lückengebiss und/oder bei Freiendsituationen
Abrechnung der neurologischen Untersuchung: Seit 24 Jahren Unsicherheit bei der Abrechnung
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Zwangslistung in Bewertungsportalen im Internet – No way out?
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