Die Telematikinfrastruktur und was Praxen jetzt wissen sollten

Die Telematikinfrastruktur und was Praxen jetzt wissen sollten

Durch die Einführung der Telematikinfrastruktur in die Arztpraxen wurde der Startschuss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gegeben. Das Ziel der Digitalisierung durch die „TI“ ist die Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Es soll eine schnelle und sichere Kommunikation untereinander und miteinander ermöglicht und sichergestellt werden. Die „TI“ soll vor allem eine Arbeitserleichterung für Arztpraxen sein und die Abläufe entlasten und verschlanken. Bis in den Arztpraxen jedoch von Routine und Vereinfachung gesprochen werden kann, sind noch einige Dinge zu tun und vor allem zu verstehen.

Was wird benötigt, um die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendung nutzen zu können?
Die Praxen benötigen einen Konnektor, E-Health Kartenterminals und mindestens ein mobiles Kartenlesegerät, den Praxisausweis (SMC-B), den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), Updates seitens des Praxissoftwareanbieters, einen VPN-Dienst (ermöglicht einen sicheren Zugang zum Internet), sowie einen Internetanschluss.

Für bestimmte Anwendungen werden auch noch ein Zugang zum Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM), sowie Updates des E-Health-Konnektors und des ePA-Konnektors benötigt, um alle medizinischen Anwendungen nutzen zu können.

Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte noch bis zum 30.06.2022 in Papierform ausgestellt werden können.

Welche Anwendungen gibt es schon oder werden in Kürze in Kraft treten?

  1. Der elektronische Medikationsplan (eMP), ist bereits verfügbar und in Anwendung.
  2. Das Notfalldatenmanagement (NFDM), ist bereits verfügbar und in Anwendung.
  3. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), ist bereits verfügbar und in Anwendung.
  4. Der elektronische Arztbrief (eArztbrief), ist bereits verfügbar und in Anwendung, jedoch seit dem 01.04.2021 nur noch bei Versendung über einen KIM-Dienst abrechenbar.
  5. Zum 1. Oktober 2021 ist die Nutzung eines KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwesen) in Zusammenhang mit dem Versenden der elektronischen Arbeitsunfähigkeitserklärung für Vertragsärzte verpflichtend. Mit dem KIM Dienst können auch zuvor mit dem EHBA signierte Arztbriefe verschlüsselt und sicher versendet werden.
  6. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), wird Pflicht zum 01.10.2021, jedoch konnte die KBV eine Übergangsfrist für das gesamte 4. Quartal 2021 erwirken.
  7. Die elektronische Patientenakte (ePA), ist Pflicht seit dem 01.07.2021.
  8. Das elektronische Rezept (eRP), ist freiwillig ab dem 01.07.2021, wird Pflicht zum 01.01.2022.

Mehr Informationen zum Thema „Telematikinfrastruktur“ und zur folgenden Übersicht „Anwendungen in der Praxis“ finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php Für Interessierte ist unter diesem Link auch eine Übersicht über die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu finden.

Wie erfolgt die Kostenerstattung für Technik und laufende Kosten?
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Finanzierung und Erstattung der Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Die Abrechnung der Telematikinfrastruktur Anwendungen
Neben den Anwendungen der Telematikinfrastruktur und der Förderung gibt es für einzelne Neuerungen auch entsprechende Leistungsziffern für die Vergütung der ärztlichen Leistungen nach dem EBM. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie zu einigen Anwendungen der Telematikinfrastruktur die entsprechenden Leistungsziffern.


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