Die Sonder-Abrechnungsmöglichkeit, die im Rahmen der Coronapandemie am 09. April 2020 eingeführt worden war, wurde zum 31. März 2022 endgültig eingestellt.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.
Auf die richtige Abrechnung bei Patienten ab 18 Jahren kommt es an. Dabei stellen sich folgende Fragen. Was ist zu tun? Wer muss unterschreiben? Welche Unterlagen werden benötigt?
Patienten Tipp: Immer wieder entstehen bei der Verbuchung von Patientenzahlungen Schwierigkeiten in der Zuordnung, die nachteilig für den Patienten sein können. In diesem Wiki erklären wir, worauf Patienten bei Ihrer Überweisung achten können, damit die Zahlung gleich von Anfang an reibungslos funktioniert.
Im Rahmen der Pflegereform trat zum 1. Januar 2022 die Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge (GVWG) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Erstattungsansprüche bei verstorbenen Menschen. Das sollten Sie jetzt wissen.