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Das müssen Sie wissen – Die GOÄ-Hygienepauschale wurde nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert

Die Sonder-Abrechnungsmöglichkeit, die im Rahmen der Coronapandemie am 09. April 2020 eingeführt worden war, wurde zum 31.März 2022 endgültig eingestellt. Zuletzt wurde diese am 01. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 noch in Form der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (4,02 Euro) verlängert. Ursprünglich startete die GOÄ-Hygienepauschale als Nr. 245 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz und brachte 14,75 Euro pro Patient. Ab dem 01. Oktober 2020 wurde es auf den Faktor 1 herabgesetzt (6,41 Euro).

Fazit: Seit dem 01. April 2022 gilt diese Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer nicht mehr!

Sie haben Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen weiter: https://www.pvs-reiss.de/unternehmen/ansprechpartner/medizin/


Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

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Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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