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Das müssen Sie wissen – Die GOÄ-Hygienepauschale wurde nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert

Die Sonder-Abrechnungsmöglichkeit, die im Rahmen der Coronapandemie am 09. April 2020 eingeführt worden war, wurde zum 31.März 2022 endgültig eingestellt. Zuletzt wurde diese am 01. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 noch in Form der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (4,02 Euro) verlängert. Ursprünglich startete die GOÄ-Hygienepauschale als Nr. 245 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz und brachte 14,75 Euro pro Patient. Ab dem 01. Oktober 2020 wurde es auf den Faktor 1 herabgesetzt (6,41 Euro).

Fazit: Seit dem 01. April 2022 gilt diese Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer nicht mehr!

Sie haben Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen weiter: https://www.pvs-reiss.de/unternehmen/ansprechpartner/medizin/


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