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Was muss beachtet werden, wenn Patienten einen Betreuer oder einen abweichenden Rechnungsempfänger (ab 18 Jahren) haben?

Auf die richtige Abrechnung bei Patienten ab 18 Jahren kommt es an. Dabei stellen sich folgende Fragen. Was ist zu tun? Wer muss unterschreiben? Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies sollte die Praxis beachten:

  1. Der Betreuerausweis/ Bestellungsurkunde muss der Praxis vorliegen
  2. Bei Patienten ab 18 Jahren muss bei einem abweichende Rechnungsempfänger eine Kostenübernahmeerklärung ausgefüllt werden.
  3. Arbeitet die Praxis mit einer PVS zusammen, muss jeweils die Einwilligungserklärung vom Patienten sowie zukünftigen Rechnungsempfänger unterschrieben werden.
    (unter Berücksichtigung des Datenschutzes)

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Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

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Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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