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Was tun, wenn die private Pflegeperson ausfällt?

Sie sind eine private Pflegeperson, aber verhindert und können die Pflege einer hilfsbedürftigen Person nicht übernehmen?

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich 24 Stunden rund um die Uhr aktiv zu sein. Aufgrund von eigener kurzfristiger Erkrankung, Urlaub oder anderen Gründen kann die private Pflegeperson die pflege bereits nicht mehr übernehmen.  In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die notwendige Pflege entweder durch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sicherzustellen.

Zusammengefasst spricht man von der Verhinderungspflege wenn:

  • die Pflege zu Hause stattfindet,
  • die private Pflegeperson verhindert ist und
  • die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt werden muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zunächst ist wichtig, dass bei der Pflegeversicherung ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt wird. Dieser Antrag kann jedoch auch nachträglich eingereicht werden. Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben, und die private Pflegeperson muss den pflegebedürftigen Menschen bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist der Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe.

Wie hoch sind die Erstattungen bei der Verhinderungspflege?

Prinzipiell können die Kosten bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen werden. Der maximale Höchstsatz bei einer Pflegestufe 2-5 liegt bei 1,612 Euro pro Jahr. Anders als bei den anderen Leistungen der Pflegekasse, richtet sich die genaue Höhe der Verhinderungspflege nicht nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person, sondern wer in dieser Zeit die Pflege übernimmt. Es kann ein Angehöriger sein, aber auch ein ambulanter Pflegedienst.

Nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde gesetzlich festgelegt, dass das Pflegegeld in dem Zeitraum der Verhinderungspflege zu 50% weitergezahlt wird. Hier richtet sich die Höhe des Pflegegeldes aber auch nach der Stundenanzahl, die die Verhinderungspflege umfasst.

Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?

Die angefallene Ersatzpflege kann nicht ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst, sondern auch von einem Nachbarn, Freunden usw. ausgeführt werden. Diese Kosten können dabei erstattet werden:

  • Kosten für den ambulanten Pflegedienst
  • Kosten für eine stationären Pflegeeinrichtung
  • Kosten für die Ersatzpflegeperson
  • Fahrtkosten für Privatpersonen
  • Verdienstausfall von Privatpersonen

Wo erhalten Sie Informationen zur Verhinderungspflege?

  • bei Pflegestützpunkten
  • bei Ihrer Krankenkasse
  • bei Sozialdiensten von behandelnden Krankenhäusern, Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen

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