Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Artikel vom 02.09.2025
Pflegetipp: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Die Begriffe Pflegesachleistungen und Pflegegeldleistungen bezeichnen zwei unterschiedliche Arten von finanzieller Unterstützung im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 – 5, welche zu Hause gepflegt werden.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Art und Weise, wie die Leistungen erbracht und abgerechnet werden.
Was sind Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung, die für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation erbracht wird. Der Pflegedienst rechnet die Kosten für die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse bis zum jeweiligen Pflegegrad ab. Der Pflegebedürftige erhält KEIN direktes Geld.
Diese Form der Leistung bietet sich besonders für Menschen an, die eine fachlich geschulte Pflege benötigen oder bei denen die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann.
Was sind Pflegegeldleistungen (kurz: Pflegegeld)
Pflegegeldleistungen sind eine monatliche Geldleistung, welche direkt an den pflegebedürftigen Menschen ausbezahlt wird. Das heißt, dieser erhält das Geld auf seinem Konto und kann es nach eigenen Vorstellungen verwenden.
Es ist dafür gedacht, die Kosten für die private Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer zu decken und deren Aufwand anzuerkennen. Die Pflege kann trotzdem auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Hier muss dann die Rechnung vom Pflegedienst privat bezahlt werden.
Welche Voraussetzungen für Pflegesachleistungen müssen gegeben sein?
Gleich wie bei den Pflegesachleistungen muss ein Pflegegrad von 2–5 vorliegen. Auch hier ist die Höhe des monatlichen Pflegegeldes an den Pflegegrad gekoppelt.
Budget anhand der Pflegegrade Stand 2025:
Pflegegrad 2 – 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3 – 1497 Euro monatlich
Pflegegrad 4 – 1859 Euro monatlich
Pflegegrad 5 – 2299 Euro monatlich
Was sind Pflegesachleistungen in einfachen Worten erklärt?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegedienstleistungen, die von einem Pflegedienst zu Hause erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Pflegebedürftige bekommt kein Geld, sondern eine Dienstleistung.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden – also nicht durch einen professionellen Pflegedienst.
Darf man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, das sogenannte Kombinationsmodell erlaubt die anteilige Nutzung beider Leistungen. Wird z. B. nur ein Teil der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, wird ein entsprechender Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt.
Muss ich mich für eine Leistung entscheiden?
Nicht zwingend. Viele Familien nutzen die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, abhängig von Bedarf, Pflegeumfang und Pflegesituation.
Was passiert, wenn ich den Pflegedienst selbst bezahle?
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und zusätzlich Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese aus eigener Tasche bezahlen, sofern keine Pflegesachleistung beantragt wurde oder das Budget ausgeschöpft ist.
Wie beantrage ich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Beide Leistungen müssen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Grad 2), den Sie durch ein Gutachten des MDK (bei gesetzlichen Kassen) oder Medicproof (bei privaten Kassen) erhalten.
Kann das Pflegegeld gekürzt werden?
Ja – etwa dann, wenn zusätzlich ein Pflegedienst tätig ist und die Leistungen über die Pflegesachleistung abgerechnet werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung).
Was ist besser: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer auf professionelle Pflege angewiesen ist, profitiert meist mehr von Pflegesachleistungen. Wer hingegen im familiären Rahmen gepflegt wird, ist mit dem Pflegegeld flexibler aufgestellt.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Für das Jahr 2025 gelten voraussichtlich folgende Sätze (Stand: Juli 2025):
Pflegegrad 2 – 332 Euro monatlich
Pflegegrad 3 – 573 Euro monatlich
Pflegegrad 4 – 765 Euro monatlich
Pflegegrad 5 – 947 Euro monatlich
(Diese Werte sind gängige Annahmen; bitte bei der Pflegekasse individuell prüfen.)
Fazit: Die richtige Pflegeleistung finden – individuell und bedarfsorientiert
Pflegebedürftigkeit bringt viele Herausforderungen mit sich – sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Die gute Nachricht: Das deutsche Pflegesystem stellt mit Pflegesachleistungen und Pflegegeld zwei starke Säulen der finanziellen Unterstützung zur Verfügung, um eine würdige und individuell passende Versorgung zu ermöglichen.
Pflegesachleistungen bieten sich vor allem an, wenn eine professionelle, medizinisch fundierte Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig oder gewünscht ist. Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse nimmt pflegenden Angehörigen bürokratische Hürden ab – ideal für Situationen mit höherem Pflegebedarf oder bei zeitlich überforderten Familienmitgliedern.
Pflegegeld hingegen ermöglicht eine flexible und selbstbestimmte Organisation der Pflege durch das familiäre oder ehrenamtliche Umfeld. Es würdigt den Einsatz von Angehörigen und Freunden und erlaubt einen individuellen Pflegeansatz – angepasst an den Alltag der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person.
Wer sich nicht eindeutig für eine Seite entscheiden möchte oder kann, dem steht mit dem Kombinationsmodell eine praxisnahe Mischform zur Verfügung, bei der Pflegedienste teilweise in Anspruch genommen und zugleich ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden.
Die Wahl der richtigen Leistung hängt maßgeblich ab von:
· dem tatsächlichen Pflegebedarf,
· der verfügbaren Unterstützung im privaten Umfeld,
· den finanziellen Möglichkeiten und
· den persönlichen Wünschen und Zielen aller Beteiligten.
Tipp: Lassen Sie sich umfassend beraten – z. B. bei Ihrer Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder durch unabhängige Pflegeberater. So stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihre individuelle Lebenssituation passendste Lösung finden und alle gesetzlichen Leistungen optimal ausschöpfen.
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