News

Übergabe an Praxisübernehmer bei Praxisverkauf nur mit Einwilligung des Patienten erlaubt

Artikel vom 03.12.2018

Bei der Praxisveräußerung ist eine Übergabe der Behandlungsunterlagen eines Patienten an den Praxiserwerber nur mit Einwilligung des Patienten erlaubt. Möglich wäre es, von jedem einzelnen Patienten unmittelbar vor Praxisverkauf dessen schriftliche Einwilligung zur Weitergabe einzuholen. (Eine formularmäßige Einwilligung für eine irgendwann stattfindende Übergabe ist nicht ausreichend.)

Wenn dies nicht erfolgt ist, kann mit dem Praxisübernehmer eine Vereinbarung zur Aufbewahrung der Patientenunterlagen des Praxisverkäufers geschlossen werden. Der Praxisübernehmer hat die Patientenunterlagen separat und verschlossen bzw. zugriffssicher aufzubewahren, der Veräußere bleibt zunächst Eigentümer. Immer wenn ein Patient in der Folge den Übernehmer aufsucht und er in die Benutzung einwilligt, darf der Erwerber dann die entsprechenden Behandlungsunterlagen nutzen.

Quelle: https://www.kzvlb.de/fileadmin/user_upload/Seiteninhalte/Publikationen/Broschueren/Herausgabe_Patientenunterlagen.pdf

Aktuelle News

Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

» News lesen

Pflegesachleistungen und neue Pflegegrade ab 2024: Alles, was Sie wissen müssen

10.01.2024
Neue Pflegegrade ab 01. Januar 2024 bei Pflegesachleistungen. Alles was Sie hierzu wissen müssen in unserem neuen Artikel hier.

» News lesen

Verstärkung für die Geschäftsführung der PVS Reiss GmbH

05.07.2023
Robert Fricke wurde am 01. Juli 2023 offiziell zum Geschäftsführer der PVS Reiss GmbH bestellt.

» News lesen

Kostenvoranschlag SGB XI - Alles was Sie wissen müssen

24.05.2023

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt