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Tagespflege – wie viel zahlt die Pflegekasse?

Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Demnach kann eine pflegebedürftige Person bis zu acht Stunden in einer Einrichtung ihren Tag individuell verbringen. Dies kann erforderlich bzw. sinnvoll sein, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden kann oder wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Tagespflege wird oftmals von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Bei diesem Modell werden die Pflegebedürftigen zumeist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause gebracht.

Innerhalb der Tagespflege kümmern sich Mitarbeitende zum Beispiel um die Medikamentengabe oder unterstützen beim Toilettengang. Oftmals werden hier vielfältige Aktivitäten wie Kochen, Gedächtnistraining, Gymnastik oder Spielen angeboten.

Die Tagespflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, ihrem Beruf nachzugehen, und hilft alleinlebenden Senioren, ihren Tag zu bewältigen.

 

Was kostet die Tagespflege?

Ein Tag in der Tagespflege kostet insgesamt meist zwischen 50 bis 90 Euro.

Wichtig zu wissen ist, dass beim Pflegegrad 1 die Kosten selbst getragen werden müssen. Allerdings kann beim Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat eingebracht werden, so dass zumindest ein kleiner Teil gegenfinanziert werden kann. Erst ab dem Pflegegrad 2 steuert die Pflegekasse Geld hinzu.

Bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 bekommen Sie von der Pflegekasse ein eigenes Budget für die Tagespflege. Aktuell stehen Ihnen pro Monat folgende Summen zu:

Pflegegrad 2: 689 Euro

Pflegegrad 3: 1298 Euro

Pflegegrad 4: 1612 Euro

Pflegegrad 5: 1995 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie haben Fragen zur Pflegeabrechnung? Gerne helfen wir Ihnen weiter.


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