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Pflege Beihilfe – was sollten Sie wissen

Artikel vom 26.05.2024

Die Beihilfe von Beamten ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialleistungen für Beamte in vielen Ländern weltweit. Diese Unterstützung trägt dazu bei, die Gesundheitskosten für Beamte und ihre Familien zu decken und ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtpakets an Leistungen, die Beamte erhalten.

Beihilfe – was ist das?

Dabei handelt es ich um eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege-, und Todesfällen für deutsche Beamte und Richter. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Pflegebedürftige Zugang zu qualitativ hochwertiger Pflege haben, ohne dass finanzielle Sorgen ihre Entscheidungen beeinflussen. Auch die Kinder und Ehepartner des Beamten erhalten Beihilfe, falls diese nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist in Art. 33 V GG des Bundesbeamtengesetzes (BGG) festgelegt. Die Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren z.B. Anzahl der Kinder, Familienstand oder in welchem Bundesland man lebt ab.

Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe

Um die Beihilfe von Beamten zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach Land und Region variieren, aber im Allgemeinen gehören dazu:

  1. Beamtenstatus: Der Antragsteller muss als Beamter im öffentlichen Dienst angestellt sein, um Anspruch auf Beihilfe zu haben. Dies kann verschiedene Ebenen der Regierung umfassen, einschließlich Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltungen.

 

  1. Familienangehörige: Die Beihilfe kann in der Regel auch für Familienangehörige des Beamten gelten, einschließlich Ehepartner und Kinder. Die genauen Regelungen bezüglich der Angehörigen können je nach Land und Behörde variieren.

 

  1. Gesundheitskosten: Die Beihilfe deckt in der Regel einen Teil der Gesundheitskosten ab, die nicht von anderen Versicherungen oder Leistungsträgern übernommen werden. Hierzu können ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen gehören.

Wie ist die Beihilfe in der Mehrzahl der Länder und im Bund gestaffelt?

50% – Beihilfeberechtigter ohne Kind bzw. mit einem Kind

70% – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern

70% – Versorgungsempfänger

80% – Kinder

80% – Waisen

70% – Ehegatten

Nur in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten länderspezifische Regelungen.

Beihilfeerstantrag – was wird benötigt?

Um Sie in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter Beihilfeerstantrag ausgefüllt werden. Diesen findet man immer in der zuständigen Beihilfestelle des jeweiligen Bundeslandes.

Dieser Beinhaltet:

  • Persönliche Angaben
  • Angaben über Ehepartner/Kinder (Angaben müssen durch Vorlage einiger Nachweise zu belegen sein)
  • Nachweis zu den Versicherungsverhältnissen

Bis wann müssen die Beihilfeanträge eingereicht werden?

Beihilfeanträge müssen im Regelfall ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch auf die Leistung verloren gehen. In einigen Bundesländern kann die Frist auch bei zwei Jahren liegen.

Fazit

Die Beihilfe von Beamten ist eine wichtige Unterstützung für Beamte und ihre Familien, um die Kosten im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen zu bewältigen.

 

Weitere Abrechnungstipps finden Sie hier.

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