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Neue Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung

Artikel vom 11.04.2019

Ab 1. Juli 2019 stehen gesetzlich versicherten Kindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat drei neue Früherkennungsuntersuchungen zu, dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur zahnärztlichen Früherkennung im Januar 2019 beschlossen.

„Dieser gemeinsam erreichte Verhandlungserfolg trägt maßgeblich dazu bei, dass die zusätzlichen frühkindlichen Präventionsleistungen bei unseren kleinsten Patientinnen und Patienten in Kürze flächendeckend ankommen“, betont der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. „Mit den neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern. Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen lassen sich von Anfang an vermeiden. Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen.“

Zu den neuen BEMA Leistungen sollen eine eingehende Untersuchung , die Beratung der Eltern, eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen, zweimal im Kalenderhalbjahr eine Zahnschmelzhärtung durch Fluoridlack gehören. Ziel der zahnmedizinischen Frühprävention bei Kleinkindern ist dem Entstehen frühkindlicher Karies vorzubeugen und bestehender Initialkaries entgegenzuwirken.

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