News

Neue GKV-Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V

Fünf Gebührenpositionen wurden für die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Bema neu aufgenommen.

Die bisherigen Besuche nach den Bema-Nrn. 151 bis 155 und die Zuschläge zu Besuchen nach den Bema-Nrn. 172a ff. wurden neu gefasst.

Neue Bema-Nrn. – gültig ab 01.07.2018
  • Bema-Nr. 107a (Entfernen harter Zahnbeläge)
  • Bema-Nr. 174a (Mundgesundheitsstatus, individueller Mundgesundheitsplan)
  • Bema-Nr. 174b (Mundgesundheitsaufklärung)
  • Bema-Nr. 173a (Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153a)
  • G Bema-Nr. 173b (Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153b)

Mit den neuen Leistungen haben Betroffene erstmals Anspruch auf zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Diese umfasst insbesondere die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden.

Weitere Details der Regelung können im Richtlinienbeschluss unter www.g-ba.de eingesehen werden.


Aktuelle News

Gesundheit ist mehr als ein Benefit – sie ist Teil einer guten Unternehmenskultur.

26.08.2026

» News lesen

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

» News lesen

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

» News lesen

Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt