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PVS-MEFA Reiss GmbH verlegt Firmensitz nach Radolfzell

Die 1985 gegründete, bisher in Singen beheimatete und bundesweit tätige Privatärztliche Verrechnungsstelle PVS-MEFA Reiss GmbH wechselt mit ihrem Firmensitz nach Radolfzell.

Mit großer Unterstützung von Seiten der Stadt Radolfzell, dem Oberbürgermeister und dem Gemeinderat konnte man ein gemeinsames Konzept für die behutsame Renovierung der denkmalgeschützten „Villa Clara“ in der Strandbadstraße und die Überbauung des an die Villa und an das Krankenhaus Radolfzell angrenzenden Geländes als Bürogebäude erstellen. Es entstehen nun in der 1896 erbauten Villa Clara und im Neubau ca. 1700 m2 Bürofläche. Barrierefrei und energietechnisch hocheffizient mit Geothermie- und Photovoltaikanlagen ausgerüstet, fügt sich dieser Bau auch optisch perfekt in das gehobene, sehr gepflegte städtebauliche Bild der Halbinsel Mettnau ein.

Die professionelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadt Radolfzell sieht man in der pvs-mefa Reiss als Willkommenssignal von Seiten der Radolfzeller und wertet das zudem als guten Startschuss für den Neubeginn. Der Umzug ist für das zweite Quartal 2018 geplant. Die pvs-mefa Reiss hat aktuell 80 Mitarbeiter – 63 davon am Standort Singen – und allein im Jahr 2016 wurden 16 neue Stellen geschaffen. Die pvs-mefa Reiss ist zudem Ausbildungsbetrieb der IHK Hochrhein-Bodensee. Bundesweit übernimmt die pvs-mefa Reiss die Abrechnungen für Zahnärzte und Ärzte in Praxen und Kliniken, Pflegediensten und Heilpraktikern und gehört zu den führenden Privatärztlichen Verrechnungsstellen Deutschlands.


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Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
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Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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