Pandemiebedingter Hygieneaufwand

Pandemiebedingter Hygieneaufwand

Abrechnungsempfehlung ist ausgelaufen

Die zwischen der Bundesärztekammer, den Beihilfestellen und dem PKV-Verband konsentierte Abrechnungsempfehlung der analogen GOÄ-Nr. 383 für die „Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID19-Pandemie“ ist zum 31.03.2022 ausgelaufen.

Behandlungsdatum ist entscheidend

Entscheidend für die Abrechnung der analogen GOÄ-Nr. 383 ist das jeweilige Behandlungsdatum, nicht der Tag der Rechnungsstellung. Für ambulante ärztliche Behandlungen, die vor dem 01.04.2022 erbracht wurden und ggf. bislang von Ihnen noch nicht in Rechnung gestellt worden sind gilt, dass die analoge GOÄ-Nr. 383 bei jedem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder während eines Hausbesuches mit dem Faktor 2,3 (= 4,02 €) zusätzlich abgerechnet werden kann. Bei einer telefonischen oder mittels Videotechnik durchgeführten ärztlichen Beratung entfällt die Abrechnung der analogen GOÄ-Nr. 383.

Für den Fall, dass Sie über einen längeren Zeitraum keine Privatliquidationen erstellt haben sollten, nachfolgend eine Übersicht zu den zwischen dem 9. April 2020 und dem 31.03.2022 empfohlenen Hygiene-Zuschläge:

Pandemiebedingter Hygieneaufwand

Die in der Tabelle aufgeführten analogen GOÄ-Nummern werden in den Rechnungen mit folgendem Text versehen:

„Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung“.

Faktorerhöhung anstelle Hygienepauschale

Von Seiten der Bundesärztekammer war es den Ärztinnen und Ärzten schon seit dem 09.04.2020 frei überlassen, ob sie dem erhöhten Hygieneaufwand mit der Abrechnung der jeweiligen Hygienepauschale begegnen möchten oder stattdessen einen erhöhten Abrechnungsfaktor für einzelne ärztliche Leistungen anwenden. Die Möglichkeit der Faktorerhöhung ist auch für Behandlungen ab dem 01.04.2022 weiterhin möglich. Gründe für den Ansatz einer Faktorerhöhung ausgewählter Leistungen können in diesem Zusammenhang besondere Umstände bei der Leistungserbringung und ein damit verbundener erhöhter Zeitaufwand sein, z. B. durch das zusätzlich notwendige Anziehen von Schutzbekleidung.


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