Corona und Einbruch bei präventiven Leistungen in Arztpraxen, mögliche Maßnahmen

Corona und Einbruch bei präventiven Leistungen in Arztpraxen, mögliche Maßnahmen

Im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigungen sind einzelne Leistungen besonders interessant in der Durchführung und Abrechnung. Warum ist dies so?

Diese Leistungen werden gemäß HVM extrabudgetär vergütet und sind somit für Arztpraxen besonders wichtig und interessant.

Die KBV und das ZI haben einen Einbruch bei diesen Leistungen festgestellt und auch veröffentlicht, aber auch durch eigene Honoraranalysen lässt sich deutlich abbilden, dass seit Beginn der Corona Pandemie die Behandlungs- und Abrechnungszahlen massiv eingebrochen sind.

Welche Leistungen sind gemeint und betroffen?

  • Die Krebsvorsorgen (z.B. GOP 01731, 01760, 01761 EBM)
  • Die Gesundheitsuntersuchungen (z.B. GOP 01732, 01737 EBM)
  • Das Hautkrebsscreening (z.B. GOP 01745, 01746 EBM)
  • Kinder- und Früherkennungsuntersuchungen (z.B. GOP 01702 – 01723 EBM)

Was können Sie aktiv tun?

  • Motivieren Sie Ihre Patienten zur Vorsorge und sprechen Sie sie aktiv an. Legen Sie Infomaterial zu Vorsorge- und Impfleistungen in der Praxis aus.
  • Überprüfen Sie, welche Leistungen Sie gemäß Ihrer Qualifikation anbieten können und lassen Sie sich, sofern möglich, weitere Leistungen von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigen.
  • Um Früherkennungsuntersuchungen optimal in den Praxisalltag zu integrieren, können Sie ein entsprechendes Recall Management integrieren.
  • So haben Sie großen Einfluss auf die Motivation Ihrer Patienten, diese Untersuchungen in Anspruch zu nehmen.
  • Erinnern Sie Ihre Patienten gezielt an fällige Kontrolluntersuchungen. Dies geht schriftlich, telefonisch oder per SMS.
  • In vielen Praxissoftwaresystemen sind sogenannte Recall-Systeme implementiert, die Sie nutzen können.
  • Wichtig ist, dass der Patient ausdrücklich zustimmen muss, um an Kontrolluntersuchungen erinnert zu werden.
  • Aus Beweisgründen ist es zu empfehlen, sich das Einverständnis des Patienten hierfür schriftlich geben zu lassen.

Ein Muster der KBV zur RECALL Einverständniserklärung können Sie unter https://www.kbv.de/html/recall_management.php herunterladen.


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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, svg Sabine von Goedecke, esc Erika Schroeter, ms Marijana Senger, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy.

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