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Folgeänderungen des BEMA zur Adhäsivbrücke für 2019 beschlossen

Artikel vom 25.09.2018

Nach Einführung der Gebührenposition einer einflügeligen Adhäsivbrücke seit dem 01.07.2016 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit darüber informiert, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Umsetzung der Folgeänderungen des BEMA zur Adhäsivbrücke vom 15.06.2018 nicht beanstandet wurde.

Die Änderungen betreffen :

  • Berechnung von Teilleistungen
  • Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken, die Bema 95 soll um die Gebührenpositionen 95e und 95f erweitert werden

ein Wiedereingliedern von einflügeligen und zweiflügeligen Adhäsivbrücken wird somit abrechenbar.

Derzeit wird noch über entsprechend notwendige Anpassungen der Festzuschuss-Richtlinie beraten.

Voraussichtlich werden die Beratungen bis zum 01.01.2019 abgeschlossen sein, sodass die Folgeänderungen ab 2019 in der vertragszahnärztlichen Versorgung bereitstehen.

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