Ebenso wahr: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!
Und trotzdem sollen Sie möglichst immer rechtlich auf der sicheren Seite sein. Hier die wichtigsten Paragraphen, die Sie unbedingt beachten sollten:
Mehrkostenvereinbarung § 28
GOZ minus BEMA (der Kassenpatient hat immer Anspruch auf die Sachleistung der GKV)
Neu ab 01.07.2018: Privatvereinbarung § 8 Abs. 7 BMV-Z
Aus dem Kassenpatient wird der Privatpatient (für Leistungen, die nicht in der BEMA enthalten sind, z. B. GOZ 9000ff, 8000ff)
Verlangensleistungen § 2 Abs. 3
Medizinisch nicht notwendig (z. B. Bleaching, Steinchen kleben)
Honorarvereinbarung § 2 Abs. 1+2
Leistungen über dem 3,5 fachen Faktor, auch bei Basistarifversicherten über dem 2,0 fachen Faktor
Achtung Patientenrechtegesetz
Bitte beachten Sie das Patientenrechtegesetz (PRG) § 630a ff. BGB, lassen Sie Ihrem Patienten genug Zeit über die entstehenden Kosten nachzudenken. Wir empfehlen 24 Stunden.
Download Anlage “Gegenüberstellung der GOZ und BEMA-Werte”
Download Anlage “Aktuelle Formulare für den Dentalbereich”