News

Alignern die unsichtbare Spange

Immer mehr hält diese „unsichtbare“ Regulierungstechnik Einzug in die Praxen.

Bitte vergessen Sie nicht bei Ihrer Berechnung die Vorbereitung mit in Ansatz zu bringen.

Die Alignertherapie (ClinCheck) ist sehr aufwendig. Auch wenn ein ClinCheck von der jeweiligen Firma angeboten wird muss grundsätzlich die Arbeit vom Zahnarzt geprüft, bemessen und evtl. korrigiert werden.

Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Maßnahme.

Unser Tipp:

Analoge Gebührennummern für Ihre Leistungen!

Vorschläge für die analoge Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ :

Die Wahl der zutreffenden Analoggebühr trifft der Zahnarzt

  • Analyse eines opto-elektronischen Modells
  • Modellanalyse computergesteuert Aligner
  • Virtuelle Modellanalyse
  • ClinCheck im Zusammenhang mit Aligner
  • Online Planung im Zusammenhang mit Aligner

Das Einsetzen der Schienen ist mit den Gebührennummern 6030-6080 geregelt, hier könnten Sie durch die digitale Arbeit den Faktor erhöhen.

Attachments sind nicht in den Abschlagszahlungen beinhaltet

Das Anbringen von Attachments im Zusammenhang mit Alignerbehandlungen, z. B. Kunststoffschienen, wird unter der Nummer GOZ 6100 (lt. BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 6100, Stand Juni 2016) berechnet.


Aktuelle News

Gesundheit ist mehr als ein Benefit – sie ist Teil einer guten Unternehmenskultur.

26.08.2026

» News lesen

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

» News lesen

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

» News lesen

Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt