News

Aktuelle Gerichtsurteile

Artikel vom 30.10.2019

Subgingivales Biofilm-Management

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Kassel vom 19.02.2019 (Az.: 1 K 1035/17.KS)
Bei dem subgingivalen Biofilm-Management nach abgeschlossener systematischer Parodontalbehandlung handelt es sich um eine selbständige Leistung, die gemäß § 6 Abs. 1 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – analog zu behandeln ist.

Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Amtsgericht Weinheim vom 10.01.2019 ( Aktenzeichen: 1 C 140/17)
Die dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist nicht vom Leistungsinhalt der Gebührennummer 2180 GOZ erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

Ratenzahlungsvereinbarung in der Kieferorthopädie

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 27.11.2018 ( Aktenzeichen: I-4 U 145/16)
Eine Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, nach der die Vergütung vollständig als Vorauszahlung zu leisten ist, ist unzulässig. Die Vereinbarung, ratenweiser Vorauszahlungen ist dagegen nicht zu beanstanden.

Nervverlagerung und Rückverlagerung

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Amtsgericht Erding vom 26.11.2018 (Aktenzeichen: 5 C 1135/15)
Eine zeitweilige Nervverlagerung und Rückverlagerung in ein neu gestaltetes Bett ist eine „Neueinbettung“ im Sinne von GOÄ-Nr. 2584. Eine Neurolyse nach der GOÄ-Nr. 2584 ist nicht methodisch notwendiger Einzelschritt zur Ausführung einer Extraktion und daher gesondert berechenbar.

Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster vom 23.11.2019 (Aktenzeichen: 1 A 2252/16)
Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten.

Heil- und Kostenplan keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil Landgericht Bonn vom 23.10.2018 (Aktenzeichen: 8 S 72/18)
Information über die voraussichtlichen Kosten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Kenntnis davon besteht, dass Kostenübernahme nicht gewährleistet ist. Umfang der Aufklärungspflichten.

Trepanation neben endodontischen Leistungen brechenbar

Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil des Landgericht Hamburg vom 30.08.2018 (Aktenzeichen: 323 O 16/15)
1. Die selbständige Leistung „Trepanation“ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Im Anschluss durchgeführte endodontische Maßnahmen sind parallel berechenbar.
2. Aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete Wurzelkanalinstrumente sind gesondert berechenbar

Die ausführlichen Urteile finden Sie auf der Seite der Bundeszahnärztekammer

Quelle: Bundeszahnärztekammer

Aktuelle News

Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

» News lesen

Pflegesachleistungen und neue Pflegegrade ab 2024: Alles, was Sie wissen müssen

10.01.2024
Neue Pflegegrade ab 01. Januar 2024 bei Pflegesachleistungen. Alles was Sie hierzu wissen müssen in unserem neuen Artikel hier.

» News lesen

Verstärkung für die Geschäftsführung der PVS Reiss GmbH

05.07.2023
Robert Fricke wurde am 01. Juli 2023 offiziell zum Geschäftsführer der PVS Reiss GmbH bestellt.

» News lesen

Kostenvoranschlag SGB XI - Alles was Sie wissen müssen

24.05.2023

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt