News

Änderungen der UV-GOÄ zum 01.07.2026

Neue Zuschläge, überarbeitete Grundleistungen, klare Zeitregelungen, neue Arthroskopie-Struktur und angepasste Gebühren.
Die vollständige UV-GOÄ ab 01.07.2026 bzw. eine ausführliche Zusammenstellung der gültigen UV-GOÄ finden Sie hier:

Frühzeitig vorbereiten und Abrechnungssicherheit schaffen

Die Änderungen der UV-GOÄ zum 01.07.2026 sind mehr als eine reine Gebührenanpassung. Besonders wichtig sind eine aktuelle Praxissoftware, geschulte Mitarbeitende und eine sorgfältige Dokumentation. So lassen sich die Änderungen der UV-GOÄ ab dem 01.07.2026 sicher und effizient in den Praxisalltag integrieren.

Mehr zur UV-GOÄ können Sie in unserem Beitrag „FAQ´s zur UV-GOÄ“ nachlesen.

Sie möchten die Änderungen besser verstehen und sicher anwenden? Dann melden Sie sich zu unserem Webinar zur neuen UV-GOÄ am 09. September 2026 mit Gerda-Marie Wittschier an.


Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

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Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

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Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

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BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

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