GOÄ-Abrechnungstipp – Ziffer 5377 GOÄ – Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion
Artikel vom 23.05.2025
In diesem Artikel zeigt Ihnen unsere Kollegin Ramona, wie sie die Ziffer 5377 GOÄ richtig abrechnen können.
Welcher Faktor kann für die Ziffer 5377 GOÄ berechnet werden?
Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag, welcher nur mit Faktor 1,0 berechnungsfähig ist.
Gibt es eine analoge Abrechnungsempfehlung?
Ja, laut Beschluss der BÄK aus 03/2012 kann diese analog für die Abrechnung der an die digitale Volumentomographie (DVT) anschließenden computergesteuerten Analyse mit einer
3D- Konstruktion angesetzt werde.
Wie oft darf die Ziffer 5377 GOÄ angesetzt werden?
Werden im Sinne eines Ganzkörper-CTs in einer Sitzung mehrere Leistungen der Nrn. 5370 – 5374 nebeneinander erbracht muss der Höchstwert nach Nr. 5369 berechnet werden. Dadurch ist der Zuschlag nach Nr. 5377 laut Beschluss der Bundesärztekammer nicht nur einmal pro Sitzung, sondern entsprechend der Anzahl der Einzel-CTs berechnungsfähig.
Gibt es wichtige Informationen zu diesem Zuschlag?
Dieser ist zu den Leistungen nach Nr. 5369 – 5376 und 5378 GOÄ berechnungsfähig.
ACHTUNG: sollte die Ziffer 5378 GOÄ analog für die Berechnung der lichtoptischen Wirbelsäulenvermessung angesetzt werden, ist der Zuschlag laut BÄK nicht berechenbar.
Weitere GÖÄ-brechnungstipps finden Sie hier oder unsere Abrechnungsvideos auf Youtube hier.