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Zuschläge zu den Besuchsleistungen 48, 50, 51 und 52 GOÄ richtig abrechnen

Welche Zuschläge können zu den Besuchsziffern berechnet werden?

  • E : Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung.
  • F : Zuschlag für die Zeit von 20 – 22Uhr oder 6 – 8 Uhr.
  • G : Zuschlag für die Zeit von 22 – 6 Uhr.
  • H : Zuschlag für an Samstag, Sonn – oder Feiertag erbrachte Leistungen.
  • K2 : Zuschlag zu den Leistungen nach 48,50 und 51 GOÄ bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.

Können Zuschläge miteinander kombiniert werden?

  • Der Zuschlag E GOÄ ist nicht kombinierbar.
  • Die Zuschläge F und G GOÄ können neben den Zuschlag H GOÄ angesetzt werden.
  • Der Zuschlag K2 GOÄ kann unabhängig von anderen Zuschlägen berechnet werden.

Gibt es was zu beachten?

  • Die Zuschläge sind grundsätzlich mit Faktor 1,0 zu berechnen.
  • Zur Ziffer 51 GOÄ dürfen die Zuschläge nur mit halbem Gebührensatz berechnet werden.
  • Die Zuschläge E-F GOÄ können nicht in einem Besuch mit den Zuschlägen A-D GOÄ kombiniert werden.
  • In der GOÄ zählen die Tage 24.12. sowie der 31.12. nicht als Feiertag. Fallen diese allerdings auf ein Wochenende kann der Zuschlag H GOÄ berechnet werden.
  • Der Zuschlag K2 ist neben der Ziffer 52 GOÄ nicht berechnungsfähig.

 

Weitere GOÄ-Abrechnungstipps finden Sie hier.


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