Zuschläge zu den Besuchsleistungen 48, 50, 51 und 52 GOÄ richtig abrechnen
Artikel vom 05.05.2025
Welche Zuschläge können zu den Besuchsziffern berechnet werden?
- E : Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung.
- F : Zuschlag für die Zeit von 20 – 22Uhr oder 6 – 8 Uhr.
- G : Zuschlag für die Zeit von 22 – 6 Uhr.
- H : Zuschlag für an Samstag, Sonn – oder Feiertag erbrachte Leistungen.
- K2 : Zuschlag zu den Leistungen nach 48,50 und 51 GOÄ bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr.
Können Zuschläge miteinander kombiniert werden?
- Der Zuschlag E GOÄ ist nicht kombinierbar.
- Die Zuschläge F und G GOÄ können neben den Zuschlag H GOÄ angesetzt werden.
- Der Zuschlag K2 GOÄ kann unabhängig von anderen Zuschlägen berechnet werden.
Gibt es was zu beachten?
- Die Zuschläge sind grundsätzlich mit Faktor 1,0 zu berechnen.
- Zur Ziffer 51 GOÄ dürfen die Zuschläge nur mit halbem Gebührensatz berechnet werden.
- Die Zuschläge E-F GOÄ können nicht in einem Besuch mit den Zuschlägen A-D GOÄ kombiniert werden.
- In der GOÄ zählen die Tage 24.12. sowie der 31.12. nicht als Feiertag. Fallen diese allerdings auf ein Wochenende kann der Zuschlag H GOÄ berechnet werden.
- Der Zuschlag K2 ist neben der Ziffer 52 GOÄ nicht berechnungsfähig.
Weitere GOÄ-Abrechnungstipps finden Sie hier.