News

Was ist zulässig beim Ersatz von Auslagen nach § 10 GOÄ und was nicht?

Artikel vom 26.08.2022

Unsere Mitarbeitenden werden immer wieder gefragt, was nach § 10 GOÄ beim Ersatz der Auslagen zulässig ist und was nicht. Unser Artikle bringt Licht ins Dunkel.

 

Zulässig beim Ersatz von Auslagen nach §10 GOÄ sind:

Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen berechnet werden:

-Kosten f. Arzneimittel/Verbandmittel/und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nicht anders bestimmt.

-Versand-und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist.

-die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandene Kosten sowie

-die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.

 

Nicht zulässig nach §10 GOÄ sind:

-Kosten für Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmittel z.B. Pflaster, Verbandsspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge

-Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie

-Desinfektions,-und Reinigungsmittel

-Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für

-folgende Einmalartikel: Einmal-Spritzen, -Kanülen, -Handschuhe, -Harnblasenkatheter, -Skalpelle,-Proktoskope-,Darmrohre,-Spekula

-Versand und Portokosten können nur vom Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind.

-Versand und Übermittlung von Versand-, und/oder Untersuchungsmaterial und die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen innerhalb einer Laborgemeinschaft/oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig. (genaue Erläuterung siehe Paragraph 10 Abschnitt 3 GOÄ)

-für die Versendung von Arztrechnungen dürfen Versand- u. Portokosten nicht berechnet werden.

 

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 07732/9405-300 oder unter human@pvs-reiss.de .

Aktuelle News

Kunden Webportal – So gehen Sie mit den Übersichtslisten der abgeschlossenen Rechnungen um

14.02.2024
In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Ihnen eine der Übersichtslisten unseres Kunden Webportals vorstellen: die abgeschlossenen Rechnungen.

» News lesen

Pflegesachleistungen und neue Pflegegrade ab 2024: Alles, was Sie wissen müssen

10.01.2024
Neue Pflegegrade ab 01. Januar 2024 bei Pflegesachleistungen. Alles was Sie hierzu wissen müssen in unserem neuen Artikel hier.

» News lesen

Verstärkung für die Geschäftsführung der PVS Reiss GmbH

05.07.2023
Robert Fricke wurde am 01. Juli 2023 offiziell zum Geschäftsführer der PVS Reiss GmbH bestellt.

» News lesen

Kostenvoranschlag SGB XI - Alles was Sie wissen müssen

24.05.2023

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt