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Was ist zulässig beim Ersatz von Auslagen nach § 10 GOÄ und was nicht?

Artikel vom 26.08.2022

Unsere Mitarbeitenden werden immer wieder gefragt, was nach § 10 GOÄ beim Ersatz der Auslagen zulässig ist und was nicht. Unser Artikle bringt Licht ins Dunkel.

 

Zulässig beim Ersatz von Auslagen nach §10 GOÄ sind:

Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen berechnet werden:

-Kosten f. Arzneimittel/Verbandmittel/und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nicht anders bestimmt.

-Versand-und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist.

-die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandene Kosten sowie

-die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.

 

Nicht zulässig nach §10 GOÄ sind:

-Kosten für Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmittel z.B. Pflaster, Verbandsspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge

-Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie

-Desinfektions,-und Reinigungsmittel

-Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für

-folgende Einmalartikel: Einmal-Spritzen, -Kanülen, -Handschuhe, -Harnblasenkatheter, -Skalpelle,-Proktoskope-,Darmrohre,-Spekula

-Versand und Portokosten können nur vom Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind.

-Versand und Übermittlung von Versand-, und/oder Untersuchungsmaterial und die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen innerhalb einer Laborgemeinschaft/oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig. (genaue Erläuterung siehe Paragraph 10 Abschnitt 3 GOÄ)

-für die Versendung von Arztrechnungen dürfen Versand- u. Portokosten nicht berechnet werden.

 

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 07732/9405-300 oder unter human@pvs-reiss.de .

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