News

Was gibt es bei der Berechnung der GOZ 1000 zu beachten?

In deisem Artikel zeigen wir Ihnen wie Sie GOZ Nummer 1000 richtig abrechnen können ud was Sie ineiner kombinierten Abrechnung beachten sollten.

GOZ-Nr. 1000 – Mundhygienestatus inkl. Aufklärung und Anleitung

  • Diese Leistung ist nur einmal pro Jahr berechnungsfähig.
  • Eine erneute Berechnung ist erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Erbringung möglich.
  • Beispiel: Erste Durchführung am 30. Januar → erneute Abrechnung frühestens am 1. Februar des Folgejahres.
  • Bei medizinischer Notwendigkeit für eine weitere Durchführung innerhalb eines Jahres kann die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen.
  • Die Mindestdauer dieser Leistung beträgt 25 Minuten. Wird diese Zeit unterschritten, ist eine Abrechnung unzulässig. Auch eine Reduzierung des Steigerungsfaktors ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu kombinierter Abrechnung:

Im Zusammenhang mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 1000 und 1010 sind Leistungen wie
GOZ-Nr. 0010 (Befunderhebung),
GOZ-Nr. 4000 (Parodontalstatus),
GOZ-Nr. 8000 (Mundgesundheitsberatung)
sowie weitere Beratungs- und Untersuchungsleistungen nur dann berechnungsfähig, wenn sie anderen Zwecken dienen und dies in der Rechnung entsprechend begründet wird.

 

Weitere GOZ-Abrechnungstipps finden Sie hier.


Aktuelle News

Pflegetipp: Barrierefreies Bad und Badsanierung – Zuschuss durch die Pflegekasse

15.06.2026
Ein Bad ohne Barrieren kann Menschen mit Pflegegrad dabei helfen, ihren Alltag zu Hause leichter zu bewältigen – mit mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität. Gerade im Badezimmer passieren häufig Stürze: hohe Badewannenränder, rutschige Fliesen, fehlende Haltegriffe oder zu enge Bewegungsflächen können im Alltag schnell zum Risiko werden.

» News lesen

Digitalisierung in der ambulanten Pflege: Chancen, Vorteile und Herausforderungen

13.05.2026
Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege verändert die tägliche Arbeit von Pflegediensten spürbar. Digitale Lösungen wie Tablets, Smartphones, digitale Dokumentation, Telemedizin, elektronische Medikamentenpläne und digitale Tourenplanung helfen dabei, Arbeitsabläufe zu vereinfachen, die Kommunikation zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu stärken.

» News lesen

Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege – Unterschiede, neuer gemeinsamer Jahresbetrag und Fazit (FAQ)

17.03.2026
Seit 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt und genau dort eingesetzt werden, wo aktuell Unterstützung benötigt wird.

» News lesen

BEMA Nr. 105 - Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen

14.01.2026
Der Artikel zeigt Ihnen wie sie die BEMA Nr, 105 richtig anwenden können.

» News lesen

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt