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Was gibt es bei der Berechnung der GOZ 1000 zu beachten?

In deisem Artikel zeigen wir Ihnen wie Sie GOZ Nummer 1000 richtig abrechnen können ud was Sie ineiner kombinierten Abrechnung beachten sollten.

GOZ-Nr. 1000 – Mundhygienestatus inkl. Aufklärung und Anleitung

  • Diese Leistung ist nur einmal pro Jahr berechnungsfähig.
  • Eine erneute Berechnung ist erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Erbringung möglich.
  • Beispiel: Erste Durchführung am 30. Januar → erneute Abrechnung frühestens am 1. Februar des Folgejahres.
  • Bei medizinischer Notwendigkeit für eine weitere Durchführung innerhalb eines Jahres kann die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen.
  • Die Mindestdauer dieser Leistung beträgt 25 Minuten. Wird diese Zeit unterschritten, ist eine Abrechnung unzulässig. Auch eine Reduzierung des Steigerungsfaktors ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu kombinierter Abrechnung:

Im Zusammenhang mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 1000 und 1010 sind Leistungen wie
GOZ-Nr. 0010 (Befunderhebung),
GOZ-Nr. 4000 (Parodontalstatus),
GOZ-Nr. 8000 (Mundgesundheitsberatung)
sowie weitere Beratungs- und Untersuchungsleistungen nur dann berechnungsfähig, wenn sie anderen Zwecken dienen und dies in der Rechnung entsprechend begründet wird.

 

Weitere GOZ-Abrechnungstipps finden Sie hier.


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