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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Kennen Sie den Unterschied?

Artikel vom 06.03.2024

Insgesamt bieten Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Die Unterscheidung zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen von großer Bedeutung. Beide Formen der Pflege bieten temporäre Unterstützung, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede, die es zu verstehen gilt. Um die optimale Pflegeentscheidung zu treffen, ist es entscheidend, die spezifischen Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu verstehen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die beiden Pflegeformen und erläutert ihre jeweiligen Vorteile und Anwendungsbereiche. Erfahren Sie mehr, um fundierte Entscheidungen für die Pflege Ihrer Angehörigen zu treffen.

 

Was sind die Hauptunterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind zwei verschiedene Formen der Pflege, die sich in ihrem Zweck und ihrer Dauer unterscheiden.

 

Was ist Kurzzeitpflege und für wen ist sie geeignet?

Die Kurzzeitpflege ist für Personen gedacht, die vorübergehend pflegebedürftig sind, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder während der Genesung einer akuten Erkrankung. Sie bietet eine vorübergehende Unterstützung, die in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, bis zu 56 Tage im Jahr, in Anspruch genommen werden kann.

 

Wann wird Verhinderungspflege benötigt und wie unterscheidet sie sich von Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn die pflegende Person, beispielsweise ein Angehöriger, vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Dies kann durch Urlaub, Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände verursacht werden. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege ist die Verhinderungspflege zeitlich flexibler und kann in Abschnitten bis zu 6 Wochen mit bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Welche Leistungen werden bei beiden erbracht?

Bei der Kurzzeitpflege stehen dem Pflegebedürftigen während des Aufenthalts in einer Einrichtung sämtliche pflegerischen Leistungen zur Verfügung, inklusive medizinischer Betreuung. Bei der Verhinderungspflege hingegen wird die Ersatzpflege für den pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Umgebung organisiert. Dies kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder andere geeignete Personen erfolgen.

 

Konkrete Unterschiede

  • Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär.
  • Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauert.
  • Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen lang mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem davon ab, wer die Vertretung in der häuslichen Pflege übernimmt.

Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, umgekehrt können Sie nur 806 Euro übertragen.

 

Wie werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege finanziert?

Beide Formen der Pflege können über die Pflegekasse finanziert werden. Die Kosten für Kurzzeitpflege werden für einen festgelegten Zeitraum übernommen. Bei der Verhinderungspflege kann ein finanzieller Zuschuss für die Ersatzpflege in der häuslichen Umgebung beantragt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die jeweilige Pflegeversorgung in Anspruch nehmen zu können?

Um Kurzzeitpflege zu erhalten, muss eine Pflegestufe vorliegen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird. Bei der Verhinderungspflege ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich, jedoch muss der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.

 

Gibt es weitere Unterschiede die beachtet werden sollten?

Ja, neben den genannten Unterschieden ist zu beachten, dass Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen stattfindet, während Verhinderungspflege die häusliche Umgebung des Pflegebedürftigen berücksichtigt. Die Wahl zwischen beiden Formen hängt also auch von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab.

 

Kaönnen beide Formen kombiniert werden?

Sie können die Zuschüsse der Pflegekasse für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren. Wenn Sie nicht das gesamte Budget für die Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) aufgebraucht haben, können Sie die verbleibenden Mittel für die Kurzzeitpflege verwenden. Für die Kurzzeitpflege stehen so maximal 3.386 Euro zur Verfügung, wenn Sie den Zuschuss zur Verhinderungspflege gar nicht nutzen.

Im Umkehrschluss können Sie ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege verwenden. Allerdings können Sie hier nur maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege anrechnen lassen. Für die Verhinderungspflege stehen so maximal 2.418 Euro zur Verfügung.

Kombinierte Leistungen (Pflegegrad 2 bis 5):

  • Kurzzeitpflege aufstocken: 774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, also insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
  • Verhinderungspflege aufstocken: 612 Euro pro Jahr plus maximal 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, also insgesamt bis zu 2.418 Euro.

Auch hier gilt: Die Zuschüsse werden nur auf den Anteil „Pflegekosten“ an den Gesamtkosten der Kurzzeitpflege gezahlt.

 

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