Umsatzsteueränderung zum 01.01.2020
Vereinfachungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
Die untere Grenze des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerbesteuerung wird ab 01.01.2020 von bisher 17.500 EURO auf 22.000 EUR angehoben.
Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrem Steuerbüro in Verbindung.