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Pflegesachleistungen – was ist das?

Was sind Pflegesachleistungen und was sollten Sie dazu wissen?

Pflegesachleistungen sind laut § 36 SGB XI pflegerische Hilfen zuhause, die durch geschultes Fachpersonal eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden. Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Personen mit folgenden Pflegegarden:

  • Pflegestufe 2,
  • Pflegestufe 3
  • Pflegestufe 4 und
  • Pflegestufe 5.

Wichtig zu wissen:

Die Pflegekassen übernehmen die entstanden Kosten bis zum jeweiligen Höchstwert des entsprechenden Pflegegrades.

Beispiele für Pflegesachleistungen:

  • Ganzkörperwäsche
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 


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