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Pflegereform – Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2022 angehoben

Artikel vom 17.12.2021

Die neue Pflegereform ist im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen worden. Im Rahmen dessen treten einige Aspekte des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zum 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem betrifft dies die Pflegesachleistungen. Doch was müssen Sie hierbei wissen?

Pflegesachleistungen werden um 5 Prozent erhöht.
Generell sieht die Reform aus dem Juni vor, dass Pflegebedürftige die in ihren eigenem Zuhause leben und durch einen Pflegedienst Betreuung erhalten sollen, eine finanzielle Entlastung erhalten sollen. Zum 1. Januar 2022 werden diese Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es zu wissen, dass der Pflegegrad 1 davon nicht betroffen ist. Konkret gibt es also erst eine Erhöhung der Pflegesachleistungen ab dem Pflegegrad 2.

Im Einzelnen sind hierbei folgende Erhöhungen vorgesehen:

Wichtig: Die Pflegegeldbeiträge erfahren keine Erhöhung!

Für Fragen stehen Ihnen unser Pflege-Abrechnungsteam gerne telefonisch unter 07732 / 9405-170 oder per Mail unter pflege@pvs-reiss.de zur Verfügung.

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