TSVG: Neue Versorgungsverpflichtungen und ihre wirtschaftlichen Chancen – aber nur bei richtiger Umsetzung

TSVG: Neue Versorgungsverpflichtungen und ihre wirtschaftlichen Chancen – aber nur bei richtiger Umsetzung

Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 wurden für Vertragsärzte umfassende Vorgaben zur Verbesserung der Patientenversorgung eingeführt. Ziel ist es, insbesondere gesetzlich Versicherten einen schnelleren Zugang zu fachärztlichen Leistungen zu ermöglichen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Dafür wurden neue Abrechnungsoptionen geschaffen – darunter die extrabudgetäre Vergütung bestimmter Fälle – gleichzeitig aber auch neue Verpflichtungen und Begrenzungen eingeführt.

Das Gesetz umfasst unter anderem die Einführung und Förderung von:

  • Offenen Sprechstunden für ausgewählte Facharztgruppen
  • Hausarztvermittlungsfällen mit besonderer Abrechnungsziffer
  • Terminservicestellen zur Koordination von Facharztterminen

Für viele Praxen ergeben sich hieraus zusätzliche wirtschaftliche Chancen, etwa durch extrabudgetär bezahlte Leistungen. Gleichzeitig sind jedoch die Voraussetzungen für deren Nutzung streng geregelt. Ohne präzise Dokumentation, korrekte Kennzeichnung im Abrechnungssystem und Einhaltung der Begrenzungsregelungen drohen Honorarverluste, Plausibilitätsprüfungen oder Rückforderungen.

Die nachfolgenden Abschnitte fassen zusammen, was für Hausärztinnen und Hausärzte sowie für Fachärztinnen und Fachärzte in diesem Zusammenhang besonders zu beachten ist – und wie die Regelungen sinnvoll genutzt werden können, ohne ungewollte Risiken einzugehen.

Hausarztvermittlungsfall: Wirtschaftliche Chance – aber auch mit klarer Obergrenze

Der sogenannte Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) erlaubt es, für gesetzlich Versicherte mit medizinisch dringendem Behandlungsbedarf kurzfristig einen Facharzttermin zu vereinbaren und diesen Fall extrabudgetär abzurechnen. Hierfür stehen die EBM-Ziffern 03008 bzw. 04008 (für Kinderärzte) zur Verfügung. Die Voraussetzungen sind klar: Die Vermittlung muss medizinisch notwendig sein, der Termin kurzfristig stattfinden und aktiv von der Hausarztpraxis organisiert werden.

Der wirtschaftliche Anreiz ist deutlich – allerdings nicht unbegrenzt. Die extrabudgetäre Vergütung ist gedeckelt. Pro Quartal dürfen maximal 15 % der Arztgruppenfälle als HAVermittlungsfall abgerechnet werden. Wer darüber hinausgeht, riskiert Rückfragen und ggf. Honorarkürzungen.

Eine korrekte Dokumentation der Dringlichkeit, die genaue Terminvergabe und die Erfassung der BSNR der aufnehmenden Facharztpraxis sind unerlässlich. Zudem sollte jede Praxis regelmäßig überprüfen, wie viele Vermittlungsfälle bereits angesetzt wurden, um die Grenze nicht zu überschreiten.

FAZIT:

Der Hausarztvermittlungsfall ist eine wichtige Versorgungsoption – aber keine pauschale Überweisungslösung. Wirtschaftlich lohnend bleibt er nur bei regelkonformer und maßvoller Anwendung.

ffene Sprechstunde für Fachärzte: Verpflichtung, Dokumentation – und finanzielle Chance

Für bestimmte Facharztgruppen ist das Angebot einer offenen Sprechstunde verpflichtend. Dazu zählen u. a. Dermatologen, Augenärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Orthopäden, Psychiater, Urologen und weitere. Diese Praxen müssen mindestens 5 Stunden pro Woche offene Sprechzeiten anbieten – bei vollem Versorgungsauftrag. Bei Teilzulassungen verringert sich diese Pflicht anteilig.

Wichtig ist, dass die offenen Sprechstunden klar kommuniziert werden – z. B. durch Aushang, Website oder Anrufbeantworter – und der KV gemeldet sind. Zudem müssen die Patientenkontakte aus der offenen Sprechstunde im Abrechnungssystem eindeutig gekennzeichnet werden. Nur so erfolgt eine extrabudgetäre Vergütung, die in voller Höhe vergütet wird.

Auch hier gilt eine Begrenzung: Maximal 17,5 % der Arztgruppenfälle pro Quartal dürfen extrabudgetär vergütet werden, einschließlich der Fälle aus der offenen Sprechstunde und der TSS-Vermittlungen. Wird diese Quote überschritten, erfolgt die Abrechnung wieder im Budget – mit möglichen Kürzungen.

Entscheidend ist daher die präzise Organisation, Dokumentation und regelmäßige Kontrolle der Abrechnungskennzeichnung. Praxen sollten ihre Prozesse darauf ausrichten, wirtschaftlich sinnvoll zu agieren und gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben exakt einzuhalten.

FAZIT:

Die offene Sprechstunde bietet finanzielle Vorteile – aber nur bei transparenter Planung, korrekter Abrechnung und Einhaltung der 17,5-%-Quote.

Mehr Sicherheit, weniger Risiko – jetzt gezielt weiterbilden

Sowohl Hausärzte als auch Fachärzte stehen durch das TSVG vor neuen Anforderungen. Wer seine Abrechnungsprozesse optimiert, Vorgaben korrekt umsetzt und wirtschaftliche Chancen gezielt nutzt, sichert sich nicht nur Honorar, sondern auch rechtliche Sicherheit. Nutzen Sie dieses Jahr noch für die korrekte Abrechnung der TSVG Leistungen, da diese voraussichtlich zum 01.01.2027 entfallen werden!

Praxismanagement beginnt nicht mit Checklisten.
Es beginnt mit Haltung.

In vielen Praxen beobachte ich eine Entwicklung: Kritik soll möglichst weich formuliert werden, Erwartungen werden gesenkt, Hauptsache niemand fühlt sich unwohl. Doch die entscheidende Frage lautet: Wollen wir nur harmonisch zusammenarbeiten oder gemeinsam besser werden?

Eine Zahnarztpraxis trägt einen Namen. Dieser steht für Qualität, Sorgfalt und Verantwortung. Jede Person im Team repräsentiert diesen Anspruch. Nicht nur im Gespräch mit Patienten, sondern in den kleinen täglichen Handlungen. Ich öffne eine Schublade und finde unsaubere Instrumente. Spiegel sind blind, nicht poliert. Fehler passieren. Was mich irritiert, ist das Schulterzucken danach. „Ist doch nicht so schlimm.“ Genau hier beginnt ein Führungsproblem. In der Praxisführung erlebe ich oft, dass Standards zwar existieren, aber nicht konsequent eingefordert werden. Aus Sorge vor Konflikten.

Doch fehlende Klarheit kostet Qualität, Struktur und langfristig auch Stabilität.

Praxismanagement bedeutet, Erwartungen sichtbar zu machen. Nicht aus Strenge, sondern aus Respekt vor dem Beruf,
den Patienten und dem eigenen Anspruch. Standards allein
reichen nicht. Sie müssen kommuniziert, vorgelebt und regelmäßig überprüft werden. Viele Konflikte entstehen nicht
durch zu hohe Erwartungen, sondern durch unklare Erwartungen.

Klarheit ist keine Härte. Klarheit ist Führung.

Sind wir nicht an den Menschen gewachsen, die uns gefordert haben? Aber entscheidend für unsere Entwicklung. Führung darf fordern. Sie darf Entwicklung erwarten. Wer Erwartungen nicht formuliert, nimmt seinem Team die Chance, besser zu werden.

Gleichzeitig ist Verantwortung keine Einbahnstraße. Praxisinhaberinnen tragen wirtschaftliche Last und organisatorische Verantwortung. Teams gestalten die tägliche Umsetzung. Beide Seiten prägen die Kultur einer Praxis. Work-Life-Balance darf nicht bedeuten, dass der Anspruch an die eigene Arbeit verloren geht. Wir verbringen einen großen Teil unseres Lebens in der Praxis. Diese Zeit verdient Engagement und Stolz.

Erfolgreiches Praxismanagement beginnt nicht im Handbuch. Es beginnt bei der Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen. Jeden Tag. Denn am Ende entscheidet nicht der Terminkalender über den Erfolg einer Praxis, sondern der Anspruch, mit dem wir unsere Arbeit jeden Tag ausführen.

 

Mareen Riedel-Venturi
Die Praxismanagerin
Mitglied im Zahnärztinnen Netzwerk



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Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
sf Sabine Finkmann, mh Michaela Hanß, jh Jasmin Helbling, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy.

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