Tokographische Untersuchungen bei Mehrlingsschwangerschaft
Artikel vom 01.06.2026
Tokographische Untersuchung (TG)
Die Tokographische Untersuchung (apparative Wehenschreibung) darf 1x/Sitzung mit der GOÄ-Nr. 1001 abgerechnet werden. Das gilt auch bei Mehrlingsschwangerschaften. Häufig wird die Untersuchung ab der 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt, wenn z. B. ein Verdacht auf eine vorzeitige Wehentätigkeit vorliegt.
Eine mehrmalige Abrechnung an einem Tag setzt voraus, dass jeweils eine in sich abgeschlossene tokographische Untersuchungen a) durchgeführt, aufgezeichnet und bewertet wurde und b) medizinisch notwendig war. Es empfiehlt sich, die Uhrzeit zu jeder einzelnen Untersuchung in der Rechnung aufzuführen.
Kardiotokographische Untersuchung (CTG)
Beim CTG werden neben der Wehentätigkeit auch die kindlichen Herztöne registriert und aufgezeichnet. Im Fall einer Mehrlingsschwangerschaft kann die GOÄ-Nr. 1002 (Externe kardiotokographische Untersuchung) je Kind 1x abgerechnet werden. Es empfiehlt sich eine entsprechend genaue Dokumentation der aufgezeichneten Befunde.
Gleiches gilt für die GOÄ-Nr. 1003 (Interne kardiotokographische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen externen Kardiotokographie).
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