Pflegekompetenzgesetz gebilligt und die Länder bestätigen Kompromiss zu Klinikvergütungen

Pflegekompetenzgesetz gebilligt und die Länder bestätigen Kompromiss zu Klinikvergütungen

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Die Länder haben damit den Einigungsvorschlag des  Vermittlungsausschusses angenommen.

Bundesrat hatte Vermittlungsausschuss angerufen

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Länder kritisierten diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwiesen auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und in den folgenden Jahren.

Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt – Folgen für 2027 werden ausgeglichen

Der nun auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das kommende Jahr zu begrenzen. Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr 2026 ausgesetzt. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.

Protokollerklärung der Bundesregierung

Für die meisten Krankenhäuser konnte der Kompromiss durch Änderung dieses Gesetzes umgesetzt werden. Damit er für alle Krankenhäuser gilt, müssen jedoch auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern.

Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte

Den eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes, der nicht Teil des Vermittlungsverfahrens war, bildet die Pflege. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen.

Das Gesetz bringt eine Reihe weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Pflegekräfte erhalten mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Außerdem werden Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.

Wie es weitergeht

Nachdem der Bundestag den Änderungen zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, tritt es nach Ausfertigung und Verkündung zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft. Stand: 19.12.2025

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1060/1060-pk.html#top-90, abgerufen am 20101.2026, um 11:40 Uhr. ansprechpartner: Peter Wilke,
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de



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