Januar 2026: EBM-Änderungen und neue Abrechnungsregeln – das muss jetzt umgesetzt werden

Januar 2026: EBM-Änderungen und neue Abrechnungsregeln – das muss jetzt umgesetzt werden

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere relevante Änderungen in Kraft, die sowohl das ambulante Operieren, die Onkologie, die Augenheilkunde als auch die Dialyseversorgung
und digitale Versorgungsformen betreffen.

Für Praxen bedeutet das: Neue Ziffern, präzisere Dokumentationspflichten – und neue Abrechnungsoptionen, die richtig genutzt bares Geld wert sind.

OPS-Kodierung bei beidseitigen Eingriffen: Zusatzkennzeichen „B“ entfällt

Das bisher genutzte Kennzeichen „B“ zur Angabe beidseitiger Eingriffe entfällt ab sofort. Künftig ist die Seitenangabe separat über OPS-Kodes mit den Zusätzen „L“ (links) und „R“ (rechts) zu kodieren.

Die Abrechnung erfolgt wie folgt:

  • Erste Seite: reguläre Abrechnung mit Angabe OPS für die rechte Seite
  • Zweite Seite: keine Abrechnung, aber Angabe OPS für die linke Seite
  • Bei paarigen Organen ohne beidseitige OP wird das Zusatzkennzeichen „R oder L“ eingesetzt. Hier kann unter Umständen auch ein Simultaneingriff abgerechnet werden.

Besonderheit bei Augenmuskeloperationen:

Hier wird künftig kein Zuschlag für einen Simultaneingriff mehr abgerechnet. Die Zahl der operierten Muskeln wird zusammengefasst kodiert, z. B.:

  • 5-109.00 = 1 Muskel
  • 5-109.02 = 2 Muskeln
  • 5-109.04 = 3 Muskeln

Abgerechnet werden kann nur noch eine Leistungsziffer, keine Simultaneingriffe mehr!

Augenheilkunde: Neue Kostenpauschale für Indozyaningrün – GOP 40682

Seit Oktober 2025 ist für die Durchführung einer Fluoreszenzangiographie mit Indozyaningrün die neue Kostenpauschale GOP 40682 (72,31 €) abrechenbar. Sie ist nur zulässig in Kombination mit:

  • GOP 06331 – Fluoreszenzangiographie
  • GOP 06332 – Angiofluoreszenz-Serienaufnahme

Voraussetzungen:

  • Dokumentierte medizinische Indikation für Indozyaningrün
  • Begründete Fallauswahl – die GOP 40682 darf max. 5 % der Fälle mit GOP 06331/06332 betreffen
  • Extrabudgetäre Vergütung, aber mit Überwachung durch die KVen

Gleichzeitig wurde die Bewertung der zugehörigen Ziffern erhöht:

  • GOP 06331: jetzt 221 Punkte
  • GOP 06332: jetzt 2.903 Punkte (entspricht 284,55 €)

Onkologische SC-Therapien: GOP 86522 für subkutane Zytostatika

Mit der GOP 86522 (17,31 €) wurde eine neue extrabudgetäre Ziffer für die subkutane Gabe bestimmter Tumortherapeutika (z. B. Rituximab SC, Daratumumab SC) eingeführt. Die Abrechnung ist nur im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung möglich.

Wichtige Bedingungen:

  • Die Gabe erfolgt durch ärztlich geschultes Personal
  • Keine parallele Gabe oraler Tumortherapeutika
  • Nur für Arzneimittel mit expliziter Zulassung zur SC-Anwendung
  • Keine Anwendung bei BTM-pflichtigen Wirkstoffen

FAZIT

Die GOP 86522 ermöglicht die wirtschaftliche Abrechnung subkutaner Applikationen – aber nur bei genauer Einhaltung der formalen Bedingungen.

Neu geregelt: GOP 40128 – Portopauschale bei Videosprechstunde auch für Überweisungen und Einweisungen

Eine wichtige Änderung betrifft die GOP 40128, die bisher ausschließlich beim postalischen Versand von AU-Bescheinigungen, Hilfs- und Heilmittelverordnungen und Rezepten nach Videosprechstunden oder telefonischem Kontakt eingesetzt werden durfte.

Seit dem 01.10.2025 ist diese Portopauschale nun auch für den Versand von Überweisungen und Krankenhauseinweisungen abrechenbar – vorausgesetzt, sie wurden im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt.

GOP 40128 (96 Cent) ist abrechenbar für den postalischen Versand von:

  • AU-Bescheinigungen aus Video-/Telefonkontakt oder Hausbesuch
  • Verordnungen (z. B. Heil-, Hilfsmittel) nach Videosprechstunde oder Telefon etc.
  • NEU: Überweisungen bei Videosprechstunde
  • NEU: Krankenhauseinweisungen bei Videosprechstunde

Hintergrund ist die Vereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Sicherstellung der Versorgung nach Video-Konsultationen. Vertragsärzte müssen dem Patienten – wenn eine Mit-/Weiterbehandlung erforderlich ist – eine Überweisung oder Einweisung am selben Tag bereitstellen oder zusenden.

Weitere Änderungen: Liposuktion und Dialysekosten

  • Liposuktion beim Lipödem bleibt bis 30.06.2026 mit GOP 31096, 31097 + 40165 abrechenbar
    Danach: neue EBM-Struktur, indikationsbezogen – Schweregrad entfällt, neue Anforderungen an Therapiekonzepte und Facharztqualifikation
  • Dialyseleistungen: Ab 2026 steigen Sachkostenpauschalen (z. B. GOP 13602–13609) um ca. 13 % – kalkulatorische Anpassungen notwendig

FAZIT:

Wirtschaftlichkeit sichern heißt 2026: Ziffern kennen, korrekt anwenden, Fristen einhalten und Veränderungen vorausschauend in den Praxisbetrieb integrieren.



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