Diskretion in der Arztpraxis: Bild, Dekoration und Schallschutz in einem.

Diskretion in der Arztpraxis: Bild, Dekoration und Schallschutz in einem.

Eine Ärztezeitung veröffentlichte, dass immer mehr Patienten einer Praxis den Rücken kehren, wenn diese mit dem Datenschutz und der Diskretion locker umgehen. Mangelnde Diskretion ist demnach die große Schwachstelle in vielen Praxen: Ärzte geben Kurz-Beratungen auf dem Gang, medizinische Fachangestellte sprechen mit Patienten am Empfang über deren Erkrankungen und achten nicht darauf, ob wartende Besucher eventuell mithören könnten. Oft ist es so, dass die räumlichen Gegebenheiten eben keinen oder nicht ausreichenden Schallschutz aufweisen, der hier hilfreich abschirmen könnte. Dabei gibt es heute dafür bestens geeigente schallabsorbierende Paneelen, die in jeder Größe erhältlich und zudem mit Motven Ihrer Wahl bedruckbar sind.

Schön und nützlich muss sich also nicht ausschließen, wie unsere Beispielfotos zeigen. Der Patient sieht ein schönes Bild an der Wand und merkt nicht, dass dies für mehr Ruhe und Diskretion sorgt. Die Stoffbespannungen sind außerdem abnehmbar, für Motivwechsel austauschund vor allem waschbar, die Stoffe selbst können zusätzlich mit einer antibakteriellen Beschichtung ausgerüstet werden. Die Paneele lassen sich auch an der Decke aufhängen oder als Raumteiler aufstellen. Mit LED-Technik können sie auch dahinter beleuchtet werden und werden so zur schallabsorbierenden Leuchtwand oder -decke.

Durch diese raumakustische Maßnahme werden Schallpegel besonders im Empfangs- und Wartebereich spürbar verringert, was zudem die Nerven aller schont. Eine akustisch vertrauliche und diskrete Atmosphäre, gepaart mit einem guten visuellen Eindruck entscheidet über den gelungenen Empfang des Patienten – und vielleicht auch über seine weitere Empfehlung.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg sagt:
Die Sicherstellung von Diskretion in einer Arztpraxis ist Teil der ärztlichen Schweigepflicht und bildet die Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Die Anforderungen bestehen auch nicht erst seit der Datenschutzgrundverordnung. Gesundheitsdaten des Patienten waren bereits laut Bundesdatenschutzgesetz als sog. „besondere Arten personenbezogener Daten mit hohem Schutzbedarf“ durch technischorganisatorische Maßnahmen gemäß Stand der Technik zu schützen.

Schallschutztechnische Mindestanforderungen nach DIN orientieren sich an der geplanten Nutzung. Für Arztpraxen wird gemäß Norm ein erhöhter Schallschutz – Schallschutzklasse II – gefordert. Innerhalb der Praxis betrifft dies z.B. die Trennwände zwischen Behandlungsräumen, sowie zwischen Behandlungsräumen und Fluren. Diese sind in Qualität und Detail so auszuführen, dass eine akustische Beeinträchtigung durch benachbarte Räume vermieden wird. Gleiches gilt auch für die Qualität der Raumtüren.

Idealerweise befindet sich zwischen Rezeption und Warteraum ebenfalls eine Raumtür. Eine akustische Abschirmung des Empfangs bei offener Raumfolge zum Wartebereich ist aber auch durch Raumteiler und bei denkmalgeschützten Räumlichkeiten mit eingeschränkten baulichen Veränderungsmöglichkeiten durch gezielte Diskretionsbeschallung realisierbar. Entspricht das angepasste Hintergrundgeräusch dem diskreten Geräuschpegel im Empfangsbereich, kann das menschliche Ohr dem Patientengespräch nicht folgen.

Lärm macht krank, vor allem aber ineffektiv.

Nach Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO sind ca. 80% aller Büroarbeitsräume akustisch ungenügend ausgestattet. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf Beratungsgespräche aus, sondern auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Dazu kommt noch in allen Bereichen der Patientenberatung der Anspruch auf absolute Diskretion. Ursächlich für eine schlechte Raumakustik sind der Nachhall, der Direktschall oder beide in Kombination. Schallschluckende Elemente sorgen hier für Abhilfe, dabei gibt es große Unterschiede in der Wirkung der Absorber. Achten Sie unbedingt auf die vom Hersteller ausgewiesenen Messergebnisse und von welchem seriösen Institut (z.B. Fraunhofer IBP) diese gemessen, bzw. zertifiziert wurden. Es ist wichtig, dass ein Breitbandabsorber beispielsweise an der Decke einen alpha W-Wert von 1,0 erreicht und damit 100 % seines Wirkungsgrades in der Frequenz 250 – 4.000 Hz. erreicht. An der Wand genügen Aw 0,8 – 1,0 in den Frequenzen 300 – 3.000 Hz. Für die tiefen Frequenzen 125 – 300 Hz empfiehlt sich ein Tiefenabsorber mit einzuplanen. Alles in der richtigen Kombination ergibt ein wohliges, akustisches und diskretes Raumgefühl.

Die Schallsauger sind erhältlich bei:
KASPER GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2, D-78239 Rielasingen
Fon 07731 – 930 388
www.schallsauger.de
info@schallsauger.de


Aus dem Magazin:

Umwelt – Alles was einen Menschen umgibt
Angemessene Honorare sind das Ziel!
Interessante Urteile aus dem Bereich Dental
Ärztliche Leichenschau – Bessere Vergütung in Aussicht
Der Behandlungsfall in der UV-GOÄ
Interessante Urteile aus dem Bereich Medizin
Die (zahn)ärztliche Behandlungsdokumentation

Download Magazin

Redaktionsadresse: 

newsletter@pvs-reiss.de

Wir freuen uns über Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

 

Fotos:

AdobeStock: Kzenon, stockyimages, DAISY, K. Eppele; U. Sommer; N. Ernst; pvs Reiss, Praxis Dr. Gassan Gerber; Shutterstock:Ollyy; Freepik; pixabay/ElasticComputeFarm, Free-Photos; Praxis Dres. Schöttle; Prof. Dr. Dr. R. Smeets; Speakers Excellence (H. Maske).

 

Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:

sbay Saskia Bayer, db Daniel Bolte, svg Sabine von Goedecke, sm Sabine Müller, ms Marijana Senger, gw Gerda-Marie Wittschier.

X

Rechnungsnummer


Kontakt
Kontakt