Die GOÄ-Reform

Die GOÄ-Reform

Entwurf zur „GOÄneu“

Beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig wurde der Entwurf zu einer neuen GOÄ verabschiedet. Erarbeitet wurde der Entwurf der sog. „GOÄneu“ von der Bundesärztekammer u. a. in Zusammenarbeit mit den ärztlichen Berufsfachverbänden. Auch der PKV-Verband und die Beihilfestellen haben diesem Entwurf bereits ihre Zustimmung gegeben. Seit der Übergabe des GOÄ-Entwurfs an die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken liegt der Ball nun zunächst beim Bundesgesundheitsministerium, um die längst überfällige GOÄ-Reform auf den Weg zu bringen. Frau Warken ha¡e der Ärzteschaft auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Hartmannbundes (31.10./01.11.2025) versprochen, die GOÄ-Reform „mit Hochdruck“ vorzubereiten.

Wann kommt die neue GOÄ?

Diese Frage kann aktuell niemand genau beantworten. Im Moment geht man davon aus, dass mit einer neuen GOÄ nicht vor 2027, eventuell auch erst 2028 zu rechnen ist.

Was bleibt, was ändert sich mit der neuen GOÄ?

Würde die neue GOÄ nach dem aktuellen Stand des Entwurfs in Kraft treten, bliebe nur wenig wie es war, unter anderem:

  • 13 Paragraphen mit übergeordneten Bestimmungen (alte GOÄ: 12 Paragraphen)
  • Vergütung der einzelnen Leistungen wird nach festgelegten, nicht unterschreitbaren Gebührensätzen bestimmt
  • Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe ist nach wie vor möglich
  • Analogabrechnung ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich
  • Aufnahme neuartiger diagnostischer und therapeutischer Verfahren in das Gebührenverzeichnis
  • Überprüfung der Weiterentwicklung der GOÄ durch die Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo)
  • Ersatz von Auslagen ist weiterhin möglich
  • Wegegeld und Reiseentschädigung können bei Besuchen weiterhin in Rechnung gestellt werden.

Bleiben Sie gelassen. Wir sind für Sie da!

Wie die neue GOÄ inhaltlich und bewertungsmäßig tatsächlich aussehen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt niemand verbindlich voraussagen. Aus diesem Grund zeigen wir hier bewusst keine Abrechnungsbeispiele, auf die Sie sich schlussendlich doch nicht verlassen können.

Wir werden Sie rechtzeitig über alles Wissenswerte rund um die neue GOÄ informieren, sobald rechtsverbindliche Informationen vorliegen. Sowohl beratend als auch schulend werden wir Sie dabei unterstützen, eine bestmögliche Abrechnung Ihrer privatärztlichen Leistungen zu erzielen.



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