Dental Talk: Sie fragen und wir antworten!

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Löst eine Abdrucknahme mit Prothese die GOZ 5180/5190 aus?
Ja, wird im Zusammenhang mit Unterfütterungsmaßnahmen die vorhandene Prothese zu einem individuellen Löffel umgestaltet (z. B. durch Rand- oder Basiskürzung/-veränderung) und damit eine funktionelle Abformung vorgenommen.

Wie wird das Entfernen einer alten Wurzelfüllung berechnet?
1. Berechnungsmöglichkeit
Als Gebührenposition kann die GOZ 2410 herangezogen werden. Ein höherer Aufwand kann bei der Bemessung des Steigerungsfaktors gemäß § 5 Abs. 2 GOZ berücksichtigt werden.
2. Berechnungsmöglichkeit
Die Leistung Entfernung von vorhandenem Wurzelfüllmaterial im Rahmen einer Revision ist laut BZÄK als „Analog-Leistung“ berechnungsfähig.

Kann das Entfernen eines frakturierten Wurzelkanalinstruments analog berechnet werden?
Ja, muss vor der Wurzelkanalbehandlung ein vorhandenes frakturiertes Wurzelkanalinstrument (Revision) intrakanalär entfernt werden, kann das Entfernen als selbstständige Leistung zusätzlich analog berechnet werden.

Ist die GOÄ 2382 nur außerhalb des Mundes berechenbar?
Nein, Hautlappenplastiken nach den Geb.-Ziffern 2381 bzw. 2382 GOÄ können auch an der Mundschleimhaut erbracht und berechnet werden.

Ist man im Rahmen der Honorarvereinbarung an den vereinbarten Steigerungssatz gebunden?
Ja, wenn man eine Gebührenvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 getroffen hat, so kann der vereinbarte Steigerungssatz nicht überschritten werden. Ein Unterschreiten ist indes jederzeit möglich.

Wie kann die Wiederherstellung einer Primär-/Sekundärkrone abgerechnet werden?
Teleskopkronen (Primär-/Sekundärkrone) stellen eine Einheit dar und sind daher dem festsitzenden Zahnersatz zuzuordnen, deshalb kann die Wiederherstellung (gleich welcher Art) einer Primär- und/oder einer Sekundärkrone ebenfalls nach der GOZ 2320 berechnet werden.


Aus dem Magazin:

Die Einwilligung in Abtretung der Forderung auf Bezahlung der Behandlungskosten
Erste Hilfe – ein Thema, nicht nur für Kinder
Begründungen für Faktorsteigerungen: So nicht!
Extrahieren, Replantieren, Extrudieren, Implantieren
Honorarverluste vermeiden!
GOZ-Auslegung – fünf neue Beschlüsse des GOZ-Beratungsforums
Der Arztbrief – Haben Ihre Patienten auch Probleme mit der Erstattung?
Leichenschau und Totenschein

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db Daniel Bolte, df Dieter Faller, kf Kim-Victoria Friese, dh Doreen Hempel, sm Sabine Müller, ap Alexandra Pedersen, ssch Saskia Schaller, svon Sabine von Goedecke, aw Arndt Wienand, gw Gerda-Marie Wittschier.

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