Bereit für die „neuen“ FU-Leistungen?
Artikel vom 01.03.2026
Implementierung der Früherkennungsleistungen in das neue Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft)
Bereits seit Januar 2019 haben Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat einen gesetzlichen Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, welche aber leider zu wenig in Anspruch genommen wurden. Laut KZBV-Jahrbuch 2024 waren es im Jahre 2023 nicht einmal die Hälfte der unter 6-jährigen, die diese Möglichkeit genutzt haben.
Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass diese kostenlosen und budgetfreien (!) FU-Untersuchungen im Kinder-Untersuchungsheft bisher nicht aufgeführt und folglich den Eltern auch nicht bekannt waren. Durch die Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinie und der zahnärztlichen Früherkennungs-Richtlinie zum 01. Januar 2026 wird sich das aber ändern. Neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) müssen nun auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1 – FUZ6) in dem „neuen“ Kinder-Untersuchungsheft dokumentiert werden.
Um eine klare Abgrenzung zwischen U1 – U9 und FU zu schaffen, wurden die Bema-FU-Nummern angepasst:
Die Bestimmungen zu den neuen Bema-Nrn. FUZ1 – FUZ6 wurden lediglich um die verp´ichtende Dokumentation im Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft) ergänzt und sind ansonsten weitestgehend identisch mit den bisherigen FU-Leistungen.
Das neue U-Heft erhalten alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2026 geboren werden. Kinder, die vor dem 1. Januar 2026 geboren wurden und deshalb bereits ein Kinder-Untersuchungsheft besitzen, erhalten kein neues U-Heft, sondern spezielle Einlegeblä¡er und Aufkleber, die die Zahnarztpraxen von ihrer KZV erhalten. Dieser zusätzliche Dokumentationsaufwand wurde bei den Bema-FUZ-Nummern mit der Erhöhung der Bewertungszahl um einen Punkt berücksichtigt. Ob die Summe von ca. 1,40 Euro diesem Mehraufwand gerecht wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig von einer Eintragung in das U-Heft muss die interne Dokumentation in der Patientenakte selbstverständlich weitergeführt werden.
Die Zeiträume der einzelnen Früherkennungsuntersuchungen sind bei der Terminierung unbedingt zu beachten, da die Leistungen nach den Bema-Nrn. FUZ1 – FUZ6 nur innerhalb der festgelegten Zeiträume (siehe Tabelle) erbracht und abgerechnet werden können.
Viele herausfordernde Regelungen sind zu beachten:
- Mindestabstand: 4 Monate zur zuletzt erbrachten Früherkennungsuntersuchung nach den Bema-Nr. FU1a – c und FU2
- Mindestabstand: 4 Monate zwischen den Leistungen der Bema-Nrn. FUZ1 – FUZ4
- Mindestabstand: 12 Monate zwischen den Leistungen der Bema-Nrn. FUZ4 – FUZ6
- Bei zusätzlicher Terminierung der Bema-Nr. 01 zwischen den Zeiträumen der FUZ1 – FUZ6: Mindestabstand von 4 Monaten zur letzten Früherkennungsuntersuchung und nur wenn es sich um ein neues Kalenderhalbjahr handelt.
- Übergangsregelungen im Rahmen der bisherigen FU2: Wurde für das Jahr 2026 bereits der zweite FU2-Termin vereinbart und liegt dieser Termin im Zeitraum der neuen FUZ4, so kann dieser Termin nach der FUZ4 abgerechnet werden. Die Abrechnung der FUZ5 entfällt und der letzte FU2-Termin liegt dann im Zeitraum der FUZ6. Eine Abrechnung nach den „alten“ Bema-FU-Nummern ist im Jahr 2026 nicht mehr möglich.
DAISY bietet die perfekte Hilfe bei der FU-Terminierung
Seit dem DAISY-Update 2026/1 wird die Terminierung der Früherkennungsuntersuchungen durch den neuen DAISY FU-Rechner® wesentlich einfacher. Damit können Sie für Ihre kleinen Patienten blitzschnell Terminvorschläge unterbreiten und sofort erkennen, ob und in welcher Zeitspanne Terminverschiebungen möglich sind! Außerdem zeigt Ihnen der neue FU-Rechner® wie Sie zusätzliche Termine für die eingehenden Untersuchungen (Bema-Nr. 01) bestimmungskonform miteinplanen können.
Sie wollen mehr über die Früherkennungsuntersuchungen ab 2026 erfahren? Die DAISY Akademie + Verlag GmbH hat ein interessantes Streaming-Video (Dauer 2 Stunden) entwickelt. Darin finden Sie wichtige Infos, hilfreiche Checklisten und wertvolle Handlungsoptionen zur Vorbereitung der Praxis auf die wachsende Anzahl kleiner Patienten. Weitere Informationen finden Sie auf daisy.de.
Die DAISY Akademie + Verlag GmbH ist auch bei Instagram, Facebook und YouTube aktiv.
Sylvia Wuttig, B.A.
Geschäftsführende Gesellschafterin
DAISY Akademie + Verlag GmbH
Kundenmagazin up date 01/2026
Redaktionsadresse:
newsletter@pvs-reiss.de
Wir freuen uns über Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Das up date ist mit zertifiierten Rohstoffen umweltschonend gedruckt und wird klimaneutral mit GoGreen über eine gGmbH versendet.
Fotos und Illustrationen:
R. Menkhaus; Daisy Akademie u. Verlag GmbH; handloser-photography; Shu¡erstock.com: Ollyy, Comussu, Party people studio, Yulia Grigoryeva, Redpixel, C. S. Ramos; Freepik: anatoly; Foto Fr. Finkmann: D. Moellenhoff; N. Ernst; PVS Reiss GmbH.
Autoren, sofern nicht ausführlich benannt:
sf Sabine Finkmann, mh Michaela Hanß, jh Jasmin Helbling, ms Marijana Senger, am Alexandra Mann, gw Gerda-Marie Wittschier, hz Heike Zokoy




