Abrechnung 2025: Neue Regelungen, Chancen und Perspektiven
Mehr Klarheit, mehr Möglichkeiten?
Die Welt der medizinischen Abrechnung steht nie still – und das Jahr 2025 bildet keine Ausnahme. Neue Regelungen und Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eröffnen nicht nur Chancen, sondern erfordern auch Anpassungen in der täglichen Praxis.
Doch was bedeuten diese Veränderungen konkret?
Und wie können Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal von den Neuerungen profitieren?
Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt auf, wie diese die Patientenversorgung und den Arbeitsalltag in Arztpraxen und Kliniken beeinflussen können – von neuen Zuschlägen bis hin zu erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten.
1. Heimdialyse: Ein Schritt zu mehr Autonomie für Patienten
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen wird durch neue Abrechnungsmöglichkeiten im Bereich der Heimdialyse maßgeblich verbessert.
- Neue Zuschläge für Heimdialysen: Ab 2025 können Ärztinnen und Ärzte erstmals Pauschalen (GOP 40845-40847) für die Betreuung von Patientinnen und Patienten abrechnen, die in den ersten 52 Wochen eine Heimdialyse beginnen. Mit bis zu 96,50 Euro pro Woche unterstützt diese Regelung sowohl die Einführung als auch die Begleitung der Heimdialyse – ein entscheidender Schritt hin zu mehr Autonomie und Flexibilität.
- Nachtdialysen als neue Option: Für Patientinnen und Patienten, die berufstätig sind oder tagsüber andere Verpflichtungen haben, wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 26,50 Euro je Nachtdialyse gewährt. Dies zeigt deutlich, dass der Fokus der neuen Regelungen auf einer patientenorientierten und lebensnahen Versorgung liegt.
2. Bildgebung im Fokus: CT-Koronarangiographie und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Diagnostik von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird durch die Einführung der GOP 34370 für die CT-Koronarangiographie (CCTA) erheblich aufgewertet. Diese nicht-invasive Methode ermöglicht eine präzise Diagnose von Koronarerkrankungen und wird ab 2025 unter klar definierten Bedingungen abrechenbar.
- Voraussetzungen für die Abrechnung: Eine Überweisung zur CCTA setzt die Dokumentation einer Vortestwahrscheinlichkeit von mindestens 15 % sowie weiterer Befunde wie Laborwerte voraus. Dies soll sicherstellen, dass die Untersuchung gezielt und mit maximalem Nutzen für die Patientin oder den Patienten eingesetzt wird.
- Fallkonferenzen für komplexe Fälle: Neu eingeführt wurde auch die GOP 34371, die die Abrechnung interdisziplinärer Fallkonferenzen erlaubt. Diese Konferenzen, an denen Radiologen und Kardiologen teilnehmen, können bei komplexen Befunden die Diagnostik und Therapieentscheidungen optimieren. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Besprechungen auch per Videositzung stattfinden können, was die Zusammenarbeit erheblich erleichtert.
3. Liposuktion bei Lipödem: Kontinuität in der Versorgung
Patientinnen mit einem Lipödem im Stadium III können auch im Jahr 2025 auf eine gesicherte Versorgung zählen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur Abrechnung der Liposuktion verlängert, sodass diese leitliniengerechte Therapie weiterhin verfügbar bleibt. Dies ist nicht nur ein wichtiges Signal an die betroffenen Patientinnen, sondern auch ein Beleg für die Anerkennung dieser Behandlungsmethode im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
4. Hybrid-DRGs und präoperative Untersuchungen: Neue Dimensionen der Vergütung
Mit der Einführung der Hybrid-DRG-Systematik wird die Brücke zwischen ambulanten und stationären Leistungen weiter ausgebaut. Besonders relevant sind die neuen Regelungen zur präanästhesiologischen Untersuchung (GOP 05311).
- Präoperative Leistungen: Ärztinnen und Ärzte können nun präoperative Untersuchungen bei zeitlich verzögerten Eingriffen abrechnen. Diese Regelung, die bis Ende 2025 befristet ist, erfordert jedoch eine präzise Dokumentation und klare Begründung für den zeitlichen Abstand zwischen Untersuchung und Eingriff.
- Bedeutung für die Praxis: Die neuen Möglichkeiten schaffen nicht nur zusätzliche Erlöspotenziale, sondern stärken auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Qualität der Versorgung.
5. Neue GOP und Meldepflichten: Qualitätssicherung bei Endoprothesen und ALS
Meldepflicht bei Endoprothesen: Seit Januar 2025 müssen implantatbezogene operative Eingriffe an Hüft- und Kniegelenken an das Implantateregister Deutschland gemeldet werden. Mit der GOP 01966 wird diese Meldung abrechenbar, ergänzt durch eine Kostenpauschale von 6,24 Euro je Meldung. Ziel dieser Maßnahme ist eine langfristige Qualitätssicherung und die systematische Erfassung von Daten.
6. Neue GOP zur Anwendung von Qalsody bei amyotropher Lateralsklerose (ALS)
Innovative Behandlung bei ALS: Die GOP 02345 ermöglicht die Abrechnung der intrathekalen Gabe von Qalsody, einem Medikament zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose (ALS). Diese Leistung wird extrabudgetär vergütet und hebt die Bedeutung spezialisierter Therapien hervor.
7. Long-COVID: Strukturiert und koordiniert versorgt
Die neuen Abrechnungspositionen im Abschnitt 37.8 des EBM legen den Fokus auf eine standardisierte Diagnostik und multiprofessionelle Betreuung von Long-COVID-Patienten. Darüberhinaus wurde die Long-Covid-Richtlinie verabschiedet, die die Details der Behandlung regelt.
- Basisassessment und Koordination: Hausärzte können mit der GOP 37800 ein umfassendes Assessment durchführen, während koordinierende Ärzte mit der GOP 37802 die zentrale Rolle in der Behandlung übernehmen.
- Fallbesprechungen und spezialisierte Versorgung: Für interdisziplinäre Fallbesprechungen wurde die GOP 37804 eingeführt, die bis zu fünfmal je Behandlungsfall abrechenbar ist. Ergänzend können spezialisierte Ambulanzen die GOP 37806 für die differenzialdiagnostische Abklärung nutzen.
8. Digitalisierung: Elektronische Ersatzbescheinigungen erleichtern den Praxisalltag
Ab Juli 2025 wird die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) verpflichtend. Diese ersetzt die bisherige papierbasierte Bescheinigung und ermöglicht die direkte Übertragung von Versichertendaten in das Praxisverwaltungssystem. Damit wird nicht nur der Verwaltungsaufwand reduziert, sondern auch die Effizienz gesteigert.
9. Darmkrebsvorsorge: Gleiche Chancen für alle
Eine der wichtigsten Neuerungen 2025 ist die Angleichung der Früherkennungsmaßnahmen für Männer und Frauen. Ab sofort können auch Frauen ab 50 Jahren eine Koloskopie zur Früherkennung durchführen lassen. Zusätzlich wurden die Intervalle für immunologische Stuhltests vereinheitlicht. Diese Maßnahmen verbessern die Akzeptanz und den Zugang zur Darmkrebsvorsorge.
Ausblick: Die Abrechnungsänderungen 2025 bieten nicht nur neue Chancen, sondern stellen auch Herausforderungen dar. Eine strukturierte Vorbereitung und der frühzeitige Einsatz der neuen Möglichkeiten sind essenziell, um den größtmöglichen Nutzen für Patienten und Praxen gleichermaßen zu erzielen. Denn letztlich zeigt sich in einer effizienten Abrechnung nicht nur ökonomische Kompetenz, sondern auch eine hohe Qualität der Versorgung.
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