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Kleine Wundversorgung Abrechnung – Diese GOÄ-Ziffern können Sie anwenden

Wann ist eine kleine Wundversorgung anzusetzen und wann eine große?

Kleine Wunde:
Länge unter 3 cm / Fläche unter 4 cm2 / Raum kleiner als 1cm3

Große Wunde:
Länge über 3 cm / Fläche über 4 cm2 / Raum größer als 1 cm3

Die Definition von „klein“ und „groß“ ist in der GOÄ nicht vorhanden. Lt. Deutscher Ärzteverlag: „Im offiziellen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) des DIMDI (Deutsches Institut für Dokumentation und Statistik) werden im Kapitel „Operationen an Haut und Unterhaut“ die Begriffe „klein“ und „kleinflächig“ bzw. „lokal“ definiert:
– Länge bis 3 cm oder
– Fläche bis 4 cm² oder
– Raum bis zu 1 cm³“

Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsbeschluss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11. März 2005).“

Welche Ziffern für die kleine Wundversorgung gibt es?

Ziffer 2000 GOÄ:
Erstversorgung einer kleinen Wunde

Ziffer 2001 GOÄ:
Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Naht

Ziffer 2002 GOÄ:
Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Umschneidung und Naht.

Kann der Verband zusätzlich berechnet werden?

Die Ziffer 200 GOÄ für den Verband ist in den Ziffern enthalten. Die entstandenen Sachkosten können laut Paragraf 10 GOÄ als Auslage berechnet werden.

Sind lokale Anästhesieleistungen zusätzlich berechenbar?

Die Ziffer 490 GOÄ bzw. die Ziffer 491 GOÄ zur Infiltrationsanästhesie für kleine bzw. große Bezirke sind je nach Größe der Wunde berechnungsfähig.

Weitere GOÄ Abrechnungstipps finden Sie hier.

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