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Kieferorthopädische Rechnungen

Artikel vom 14.10.2022

Kieferorthopädische Behandlungen ziehen sich oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg und es laufen in dieser Zeit häufig mehrere Teilrechnungen bei den Patienten auf. Diese gesammelten Rechnungen sollten nach dem erfolgreichen Ende der kieferorthopädischen Behandlungen alle KFO-Rechnungen gesamt zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Die Erfahrung der pvs Reis ist häufig, dass Patienten am Ende der Behandlung feststellen, dass Rechnungen fehlen bzw. diese patientenseitig nicht mehr gefunden werden. Oftmals rufen die Patienten in diesen Fällen bei der pvs Reiss an, um eine Rechnungskopie der fehlenden Rechnung zu erhalten.

Aus Sicht der ökologischen Nachhaltigkeit bittet die pvs Reiss ihre Kunden deren Patienten im Vorfeld der Behandlung darauf hinzuweisen jede Rechnung gut aufzubewahren, um die Erstattung bei der Krankenkasse zu erhalten.

Das Team der pvs Reiss bedankt sich bei allen für Ihre Unterstützung.

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir ihnen weiter.

 

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